Raketen-Stationierung
Haben Abgeordnete nichts mehr zu melden?

Symbolfoto: © Kay Nietfeld/dpa
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BERLIN (dpa/mue) - An einer Entscheidung zur Stationierung weitreichender US-Waffensysteme in Deutschland muss das Parlament nicht beteiligt werden. Zu diesem Schluss kommt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages.

In einer aktuellen Kurzinformation führt er aus, die für das Jahr 2026 geplante Stationierung dürfte sich «im Rahmen des Nato-Bündnissystems abspielen». Die Rechtsgrundlagen aufgrund derer die Bundesregierung ohne weitere Einbindung der legislativen Gewalt eine Zustimmung erteilen könnte, dürften demnach der NATO-Vertrag sowie der Aufenthaltsvertrag, der die Rechtsstellung ausländischer Streitkräfte in Deutschland regelt, in Verbindung mit den dazugehörigen Zustimmungsgesetzen sein.

Am Rande eines NATO-Gipfels hatten die US-Regierung und die Bundesregierung im Juli bekanntgegeben, dass die USA von 2026 an in Deutschland wieder Waffensysteme stationieren wollen, die weit bis nach Russland reichen. Darunter sollen Marschflugkörper vom Typ Tomahawk mit einer Reichweite von bis zu 2.500 Kilometern sein, die technisch gesehen auch nuklear bestückt sein können, sowie Luftabwehrraketen vom Typ SM-6 und neu entwickelte Hyperschallwaffen. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte Befürchtungen zurückgewiesen, die geplante Stationierung könnte zu einer Eskalation mit Russland führen. Er betonte, die Waffen dienten der Abschreckung.

Mehrere SPD-Politiker hatten dagegen Bedenken geltend gemacht: Innerhalb der SPD und auch im Bundestag müsse über eine solche Entscheidung gesprochen werden, sagte der frühere SPD-Vorsitzende, Norbert Walter-Borjans. Auch Unionsfraktionsvize Johann Wadephul hatte die Stationierung zwar begrüßt, aber zugleich eine Debatte im Bundestag dazu gefordert.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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