Negative Kundenkritik auf Ebay erlaubt?
Gericht hat jetzt eine wichtige Entscheidung getroffen

Auf einem Smartphone in der Ebay-App werden negative Bewertungen eines Verkäufers angezeigt. | Foto: Monika Skolimowska/dpa/Illustration
  • Auf einem Smartphone in der Ebay-App werden negative Bewertungen eines Verkäufers angezeigt.
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KARLSRUHE (dpa/vs) - Wenn ich mich als Kundin oder Kunde bei Ebay über den sprichwörtlichen Tisch bezogen fühle, darf ich dann meinen Unmut gegenüber dem Verkäufer in der Bewertung auch unsachlich "Luft machen"? - Zu diesem Thema gibt es jetzt eine wegweisende Gerichtsentscheidung.

Verärgerte Kunden und Kundinnen dürfen nach einem Kauf über die Internetplattform Ebay ihre Kritik durchaus scharf formulieren. Diese darf aber nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keine Schmähkritik sein - also nicht rein der Herabwürdigung des Verkäufers dienen. Werturteile hingegen seien durch die Meinungsfreiheit im Grundgesetz geschützt, entschied der achte Zivilsenat am Mittwoch in Karlsruhe. «Auch eine überzogene, ungerechte oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung.» (Az. VIII ZR 319/20)

Verkäufer scheitert vor Gericht

In dem Fall hatte ein Mann über Ebay bei einem Unternehmen aus Bayern vier Gelenkbolzenschellen gekauft. Von den gezahlten 19,26 Euro waren 4,90 Euro Versandkosten. Nach Erhalt der Ware schrieb er in einer Bewertung: «Ware gut, Versandkosten Wucher!!» In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Ebay heißt es zum Thema Bewertungen: «Die von Nutzern abgegebenen Bewertungen müssen sachlich gehalten sein und dürfen keine Schmähkritik enthalten.» Der Verkäufer wollte erwirken, dass der Kunde den «Wucher»-Kommentar entfernen muss - das Gericht folgte dem jedoch nicht.

Autor:

Victor Schlampp aus Schwabach

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