Sieben-Tage-Inzidenz weiter deutlich über 50
Das gilt ab Sonntag in Fürth
FÜRTH (pm/ak) – Die Sieben-Tage-Inzidenz für die Stadt Fürth liegt am 27. August laut Robert Koch-Institut (RKI) bei 80,3 und damit den dritten Tag in Folge über dem Schwellen-Wert von 50. Das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz gibt öffentlich bekannt, dass ab Sonntag, 29. August, entsprechend der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung folgende weiteren Regelungen gelten:
Kontaktbeschränkungen
Die Personenzahl für einen gemeinsamen Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und Grundstücken ist auf zehn Personen aus maximal drei Hausständen beschränkt. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit dazu, ebenso Geimpfte und Genesene.
Veranstaltungen und Feiern
Öffentliche Veranstaltungen mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis sind in geschlossenen Räumen mit bis zu 25 Personen, unter freiem Himmel mit bis zu 50 Personen – jeweils einschließlich Geimpfter und Genesene – erlaubt. Für private Veranstaltungen wie etwa Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern gilt ebenfalls in Innenräumen die maximale Teilnehmerzahl 25 bzw. 50 im Freien, allerdings werden Genesene und Geimpfte nicht mitgerechnet.
Schulen
Laut der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt für alle Schülerinnen und Schüler aller Schularten sowie für alle Lehrkräfte wieder Maskenpflicht (bis zur vierten Klasse medizinische Gesichtsmaske oder eine Mund-Nasen-Bedeckung, ab der fünften Jahrgangsstufe eine medizinische Gesichtsmaske) am Sitzplatz.
Wird der Inzidenzwert von 50 an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Tagen wieder unterschritten, wird dies unverzüglich amtlich bekannt gemacht.
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