Keine Einigung im Lärmkonflikt um die Gustavstraße
FÜRTH (pm/nf) - Die erneut aufgenommenen Vergleichsverhandlungen zwischen der Stadt Fürth und Klägern der Gustavstraße scheitern an den unterschiedlichen Vorstellungen zu den Außensperrzeiten unter der Woche. Die Kläger beharren dauerhaft auf der derzeit gültigen Regelung, nach der an Tagen, die einem Werktag mit Ausnahme eines Samstages vorausgehen, die Freischankflächen ab 22 Uhr nicht mehr genutzt werden dürfen. Bemühungen der Stadt, hier ein Entgegenkommen zu erreichen, wurden kategorisch zurückgewiesen.
Bereits Anfang September unterbreitete der mit den Verhandlungen beauftragte städtische Rechtsreferent Mathias Kreitinger dem Rechtsanwalt der Kläger einen konkreten Einigungsvorschlag. Dieser setzte – dem Wesen eines Vergleichs entsprechend – ein gegenseitiges Nachgeben beider Seiten voraus. Seitens der Stadt wurde eine Reduzierung der Freischankplätze in Aussicht gestellt, wenn im Gegenzug einer Lockerung der Außensperrzeit unter der Woche zugestimmt werde.
Damit hätte man aus Sicht der Stadt einerseits den Lärmschutzinteressen der Anwohner und andererseits dem Ausgehverhalten in einer Großstadt Rechnung tragen können. Darauf aufbauend sollte auch eine Einigung hinsichtlich der Durchführung des Grafflmarktes - der letzten in der Gustavstraße verbliebenen lärmintensiven Veranstaltung - erreicht werden.
Die Kläger wiesen diesen Vorschlag jedoch kategorisch zurück. In einem Schreiben an die Stadt ließen sie ihren Rechtsanwalt mitteilen, dass die 22 Uhr-Regelung unter der Woche nicht zur Disposition stehe. Auch in den Maßnahmen zur Änderung des Bebauungsplanes werde eine unüberbrückbare Differenz gesehen. Eine Regelung im Konsens könne daher nicht erreicht werden. Ein eigenes Angebot wurde der Stadt gar nicht erst vorgelegt.
Kreitinger zeigt sich angesichts dieser Reaktion enttäuscht: „Wir haben den Klägern durch vielfältige Maßnahmen deutlich gemacht, dass die Stadt den Lärmschutz der Anwohner sehr ernst nimmt. So wurde der Dialog mit ihnen und auch den Wirten der Gustavstraße erneut intensiviert. Die in den vergangenen Wochen nochmals verstärkten Kontrollen der Gaststätten konnten die nachhaltige Einhaltung der städtischen Vorgaben belegen. Vereinzelte Verstöße wurden konsequent sanktioniert. Unsere Hoffnung, auf dieser Basis eine einvernehmliche Beilegung des Lärmkonflikts zu erreichen, hat sich leider zerschlagen.“
Die Stadtspitze richtet den Blick gleichwohl nach vorne. Derzeit wird die während der diesjährigen Freischanksaison durchgeführte Messkampagne ausgewertet. Die Verwaltung ist zuversichtlich, damit die erforderliche achtstündige Nachtruhe der Anwohner belegen zu können. Damit wäre der Weg für die Beibehaltung der 23 Uhr-Regelung am Wochenende auch im kommenden Jahr geebnet.
Durch die angestrebte Änderung des Bebauungsplans 001 soll der aktuell noch gültige besondere Anwohnerschutz in der Gustavstraße nach Möglichkeit bereits zur Freischanksaison 2018 auf das für Mischgebiete gültige „Normalmaß“ zurückgesetzt werden. Schließlich soll für die kommenden Grafflmärkte wieder eine einheitliche Regelung für die Gustavstraße und den Waagplatz erreicht werden.
Autor:Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg |
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.