Berufungsantrag stößt im Rathaus auf Unverständnis
Klage gegen „Grünen Baum“
FÜRTH (pm/ak) - Einer der Dauerkläger Gustavstraße hat gegen das Urteil vom 3. März 2020 einen Antrag auf Zulassung der Berufung an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) gestellt, er war mit seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht Ansbach gegen die Baugenehmigung der Stadt Fürth für die Traditionsgaststätte „Grüner Baum“ gescheitert.
Dieser Antrag auf Berufung löst bei Oberbürgermeister Thomas Jung Kopfschütteln aus: „Der Dauerkläger schafft es trotz zweier Niederlagen im vorläufigen Verfahren und der aktuellen Niederlage im Hauptsacheverfahren nicht, die Angelegenheit endgültig ad acta zu legen. In Zeiten wie diesen, wo alle Welt von Solidarität und Zusammenhalt spricht und die Gastronomie vor den schlimmsten Existenznöten seit Jahrzehnten steht, beweist er keinerlei menschliche Größe, sondern beharrt selbstgefällig und rücksichtslos auf sein vermeintliches Recht.“
Jung ist zuversichtlich, dass auch die übergeordnete Instanz – der VGH in München – die Klage kostenpflichtig abweisen und damit den Erhalt der über 400-jährigen Gaststättentradition in Fürth sicherstellen wird. Die Stadt wird unter keinen Umständen die Schließung oder Beeinträchtigung des aufwändig sanierten Gasthauses hinnehmen.
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