Landkreis Fürth sucht neue Jugendschöffen
FÜRTH-LAND - Der Landkreis Fürth sucht für die Sitzungsperiode 2019 bis 2023 verantwortungsvolle Jugendschöffen.
Die Aufgabe eines Jugendschöffen besteht darin, in Strafverfahren mit Jugendlichen und jungen Volljährigen die Richter beim Jugendschöffengericht am Amtsgericht Fürth und bei der Jugendkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth zu unterstützen.
Die Wahl der Jugendschöffen erfolgt für fünf Jahre. Das verantwortungsvolle Amt eines Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsfähigkeit, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung.
Die Bewerberinnen und Bewerber mit Wohnsitz im Landkreis Fürth müssen am 1. Januar 2019 mindestens 25 Jahre alt sein (höchstens 69 Jahre), die deutsche Staatsangehörigkeit haben sowie die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Des Weiteren sollen sie erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Wer sich für das Ehrenamt eines Jugendschöffen interessiert und die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, kann sich bis zum 9. März 2018 beim Kreisjugendamt Fürth für die Aufnahme in eine Vorschlagsliste bewerben. Das hierfür notwendige Formular kann telefonisch oder per Mail im Kreisjugendamt Fürth angefordert werden (0911/9773-1250 oder jugendamt@lra-fue.bayern.de), außerdem steht es zum Herunterladen auf der Homepage des Landkreises Fürth zur Verfügung.
www.landkreis-fuerth.de
Autor:Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg |
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