Zankapfel Gustavstraße: Niederlage für Kläger

Zugang zur Gustavstraße, der Kneipen- und Festivalmeile in Fürth, bekannt weit über die Grenzen Fürths hinaus. Die ehemalige ,,Bauerngasse“ findet ihre erste Erwähnung übrigens schon im 16. Jahrhundert und wurde so genannt, weil die besuchenden Bauern gern hier in den Gaststätten einkehrten.       Foto: Archiv / web
  • Zugang zur Gustavstraße, der Kneipen- und Festivalmeile in Fürth, bekannt weit über die Grenzen Fürths hinaus. Die ehemalige ,,Bauerngasse“ findet ihre erste Erwähnung übrigens schon im 16. Jahrhundert und wurde so genannt, weil die besuchenden Bauern gern hier in den Gaststätten einkehrten. Foto: Archiv / web
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Ein Anwohner strengte Klage an - Nächster Termin Juli

FÜRTH (nf) - Im Prozess vor dem Verwaltungsgericht Ansbach musste der Kläger, ein Anwohner aus der Gustavstraße, eine Niederlage hinnehmen. Gleichwohl ermahnte  das Gericht die Stadt Fürth in Sachen Anwohnerschutz noch stärker tätig zu werden. Der  Anwohner der Gustavstraße hatte die Stadt Fürth wegen der Freiluftveranstaltungen (u.a. Stadtfest, Fürth-Festival, Weinfest, Grafflmarkt) verklagt. 

Ihm waren diese Veranstaltungen zu laut, er wollte die Stadt verpflichten,  bestimmte Lärmgrenzwerte nicht zu überschreiten. Die Stadt ihrerseits argumentierte mit dem Charakter der Gustavstraße als Kneipenmeile und den dort zum Teil seit Jahrzehnten ge-wachsenen Fest- und Feiertraditionen, die man als neu hin-zugezogener Anwohner bis zu einem gewissen Grad dulden müsse. 
Das Gericht wies die Klage des Anwohners ab. In dieser Allgemeinheit seien solche Klagen unzulässig, der Kläger müsse gegen jede Veranstaltung einzeln gerichtlich vorgehen. Im Rahmen eines solchen Vorgehens würde dann das Gericht das Vorliegen eines Gesamtkonzeptes und die Vorkehrungen der Stadt Fürth zum Nachbarschaftsschutz überprüfen. 
Dabei wies das Gericht ausdrücklich darauf hin, dass es in der Gustavstraße „schon immer laut gewesen“ wäre und der Kläger nicht die Ruhe eines allgemeinen Wohngebietes erwarten könne. Die Stadt müsse dabei allerdings für jedes einzelne Ereignis die Themen Lautstärke und Anwohnerschutz betrachten, abwägen und festsetzen. Laut Rechts- und Ordnungsreferent Christoph Maier wird die Stadt Fürth nun so schnell wie möglich ein Gesamtkonzept unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichtes erarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorlegen.
Im Juli folgt  ein weiterer Termin vor dem Verwaltungsgericht Ansbach – dabei geht es dann um eine Klage desselben Anwohners gegen angeblich zu laute Gastronomie sowie die derzeit geltende Außensperrzeitregelung.

Autor:

Archiv MarktSpiegel aus Nürnberg

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