Für Bayern sind Vorgaben zu schwammig
Erste Bundesländer bereiten längere Corona-Auflagen vor
BERLIN/MÜNCHEN (dpa) - Angesichts hoher Corona-Infektionszahlen bereiten erste Länder längere Schutzauflagen nach dem umstrittenen neuen bundesweiten Rechtsrahmen vor.
In Mecklenburg-Vorpommern mit der aktuell höchsten Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 2400 sollen wesentliche Maßnahmen wie die Maskenpflicht in Innenbereichen und Testvorgaben für Ungeimpfte in der Gastronomie bis zum 27. April fortdauern, wie Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) nach einer Kabinettssitzung mitteilte. Auch Hamburg will die Maskenpflicht in Innenräumen über den 2. April hinaus fortsetzen.
Hintergrund ist die neue bundesweite Rechtsgrundlage, die die Ampel-Koalition unter offenem Protest der Länder am Sonntag in Kraft gesetzt hatte. Zunächst können alle Länder noch eine Übergangsfrist bis längstens zum 2. April nutzen, in der bisherige Regeln bestehen bleiben. Grundsätzlich sind ihnen dann nur noch wenige allgemeine Schutzvorgaben im Alltag etwa zu Masken und Tests in Einrichtungen für gefährdete Gruppen wie Pflegeheimen und Kliniken möglich. Für regionale «Hotspots» kann es aber weitergehende Beschränkungen geben, wenn das Landesparlament für diese eine kritische Lage feststellt.
In Mecklenburg-Vorpommern sollen alle sechs Landkreise und die Städte Rostock und Schwerin als Hotspots eingestuft werden, wie Ministerin Drese sagte. In allen Regionen sei eine «epidemische Ausbreitung» der Corona-Erkrankungen zu sehen. Der Landtag muss die Pläne zuvor noch bestätigen. In Baden-Württemberg sollen dagegen ab 3. April die meisten Maßnahmen wegfallen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sieht durch das neue Infektionsschutzgesetz keine Grundlage mehr für eine landesweite Verlängerung etwa der Maskenpflicht. Auch regionale Auflagen für Hotspots stünden zunächst nicht an.
Bayern
Die bayerische Staatsregierung lässt vorerst offen, wie es mit den Corona-Regeln nach dem 2. April weitergeht - und fordert von der Bundesregierung erneut klare und bundesweit einheitliche Maßstäbe dafür. Staatskanzleichef Florian Herrmann und Gesundheitsminister Klaus Holetschek (beide CSU) wollten sich nach einer Videoschalte des Kabinetts noch nicht dazu äußern, ob und wie der Freistaat von der neuen Hotspot-Regelung im Bundesinfektionsschutzgesetz Gebrauch machen könnte. Ziel müsse erst einmal sein, dass es hierfür bundeseinheitliche Kriterien gebe.
Nach der neuen Rechtslage und unter Nutzung einer Übergangsfrist wie in Bayern enden die allermeisten Corona-Beschränkungen automatisch am 2. April, insbesondere Corona-Zugangsregeln wie 2G und 3G. Es bleiben dann lediglich noch Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken, im Nah- und Fernverkehr sowie Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen.
Sollte sich die Corona-Lage regional verschärfen, können die Länder per Landtagsbeschluss zwar wieder strengere Regeln einführen - doch Details wurden im neuen Gesetz offen gelassen. Dort heißt es als Voraussetzung für die Hotspot-Regelung, eine «konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage» bestehe etwa dann, wenn «auf Grund einer besonders hohen Anzahl von Neuinfektionen oder eines besonders starken Anstiegs an Neuinfektionen eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten in der jeweiligen Gebietskörperschaft droht». Konkrete Parameter dafür finden sich im Gesetz allerdings nicht.
Holetschek kritisierte, schon zwischen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gingen die Meinungen und öffentlichen Äußerungen auseinander, ob man im Notfall auch ein ganzes Bundesland zum Hotspot erklären könnte. Diesen Widerspruch müssten die Ampel-Parteien dringend auflösen. Man befinde sich aktuell in einem äußerst unbefriedigenden Zustand.
Holetschek brachte als mögliche Lösung auch ins Gespräch, die Übergangsfrist, die eigentlich am 2. April ausläuft, angesichts der aktuellen Corona-Zahlen zu verlängern. Diese Frist ist allerdings ausdrücklich im neuen Infektionsschutzgesetz festgeschrieben worden.
Das Robert Koch-Institut meldete zuletzt 41.298 neue Corona-Fälle im Freistaat, die bayernweite Sieben-Tage-Inzidenz stieg binnen 24 Stunden von 2134,4 auf 2185,9 Infektionen pro 100.000 Einwohner. Holetschek warnte: «Die Normalstationen laufen relativ schnell voll.» Zudem falle immer mehr Pflegepersonal in den Kliniken wegen eigener Infektionen aus, so dass teils Stationen abgemeldet werden müssten.
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