Urteil Mietenstopp
Update: Volksbegehren scheitert am Verfassungsgerichtshof!
Update:
(pm/nf) Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Zulassung des beantragten Volksbegehrens ,,6 Jahre Mietenstopp'" abgelehnt. Er teilt damit die Rechtsauffassung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Zulassung nicht gegeben sind. Innenminister Joachim Herrmann: ,,Dem Landesgesetzgeber fehlt für ein solches Gesetzgebungsvorhaben die erforderliche Gesetzgebungskompetenz, die insoweit beim Bund liegt."
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MÜNCHEN (dpa/lby) - Der bayerische Verfassungsgerichtshof in München entscheidet heute über das von der Staatsregierung blockierte Volksbegehren Mietenstopp. Die Organisatoren des Volksbegehrens wollen mit ihrer Klage durchsetzen, dass das Volksbegehren doch noch stattfinden kann. Sie wollen die Mieten in 162 bayerischen Kommunen für sechs Jahre einfrieren.
Das Innenministerium hatte das Volksbegehren nicht zugelassen, weil das Mietrecht Sache des Bundes ist und nicht der Länder. Bayerische Volksbegehren sind jedoch nur für bayerischen Landesrecht möglich, da Landesrecht nicht Bundesrecht brechen darf. Hinter dem Volksbegehren stehen maßgeblich der Mieterverein und die SPD.
Aus dem gleichen Grund ist auch der in Berlin beschlossene Mietendeckel Thema für das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Auch das Berliner Landgericht hält eine Mietbegrenzung durch das Land für verfassungswidrig. Außerdem haben Bundestagsabgeordnete von FDP und CDU eine Normenkontrollklage gegen den Mietendeckel eingereicht.
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