Landespflegegeld wird an alle Berechtigten ausgezahlt
Das Bundessozialministerium hat bekannt gegeben, dass das Bayerische Landespflegegeld nun doch nicht wie zuerst angedroht auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet wird. Der Patienten- und Pflegebeauftragte Hermann Imhof (CSU) begrüßt die Entscheidung des Ministeriums:
„Der Bayerische Gesetzgeber hat klar bestimmt, dass das Landespflegegeld nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden soll. Nur so können gerade auch Pflegebedürftige mit geringem Einkommen vom Landespflegegeld profitieren. Ich hoffe sehr, dass das Bundesministerium sich nun auch bei der Bewertung des Bayerischen Familiengelds eines Besseren besinnt und diese deutschlandweit einmalige Zusatzleistung für Familien mit Kindern nicht auf Hartz-IV anrechnet.“
Der Bayerische Landtag hatte die Einführung des Landespflegegelds mit den Stimmen der CSU-Landtagsfraktion beschlossen. Demnach erhalten Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 pro Jahr 1000 Euro. Bislang haben rund 240.000 Menschen die deutschlandweit einzigartige Zusatzleistung beantragt. Anträge nehmen die Landrats- oder Finanzämter entgegen.
Weitere Informationen zum Landespflegegeld finden Sie HIER
Das neue Bayerische Familiengeld setzt Maßstäbe in der Familienpolitik, damit Kinder gute Startchancen haben: Eltern von Einjährigen und Zweijährigen erhalten seit September monatlich 250 Euro pro Kind vom Freistaat, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Eltern ihr Kind selbst betreuen oder einen Krippenplatz buchen. Insgesamt profitieren von der Leistung etwa 250.000 Kinder in Bayern.
Weitere Informationen zum Familiengeld finden Sie HIER
Autor:Pressestelle Hermann Imhof, MdL aus Nürnberg |
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