Satellitenfunkgeräte fürs Nürnberger Land
Wichtige Tipps & Anlaufstellen: So helfen Sie sich im Katastrophenfall

Eines der neuen Satellitenfunkgeräte, die dem Katastrophenschutz des Nürnberger Landes nun für den Notfall zur Verfügung stehen.  | Foto: LRA
  • Eines der neuen Satellitenfunkgeräte, die dem Katastrophenschutz des Nürnberger Landes nun für den Notfall zur Verfügung stehen.
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NÜRNBERGER LAND (pm/nf) – Was tun im Ernstfall? Behörden, Einsatzkräfte und alle anderen Einheiten müssen auch dann kommunizieren können, wenn die üblichen Telekommunikations- und Funkinfrastrukturen zusammenbrechen. Der Freistaat Bayern und das Landratsamt haben deswegen das Nürnberger Land mit Satellitenfunkgeräten ausgestattet.

Je nach Schwere der Katastrophe können Strom- und Funkmasten beschädigt werden und die üblichen Kommunikationswege – Festnetz, Handy, Internet, Analog- und Digitalfunk – zwischen den Rettungskräften, den steuernden Behörden und der Bevölkerung einbrechen. So geschah es 2021 in Teilen des Ahrtals während der verheerenden Flut. Deswegen hat der Freistaat Bayern für jedes Landratsamt und eben auch für das Nürnberger Land eine Grundausstattung an Satelliten-Sprechfunkgeräten beschafft. Die Ausstattung umfasst ein Handgerät, ein Gerät in einem Gebäude und eines in einem Fahrzeug. Dadurch soll die Kommunikation zwischen dem Landratsamt und der Regierung sichergestellt werden. Der Satellitenfunk dient als Redundanz, um die Kommunikation im Katastrophenfall aufrechterhalten zu können.

Zusätzlich hat das Landratsamt weitere sechs Geräte beschafft und in den Feuerwehren Lauf, Hersbruck, Altdorf und Feucht sowie beim THW in Lauf und im BRK Katastrophenschutzzentrum Hersbruck installiert, damit die Führungsgruppe Katastrophenschutz, die im Katastrophenfall im Landratsamt zusammentritt, mit den Abschnittsführungsstellen dort in Kontakt bleiben kann. Die Geräte werden bei einer Übung im September getestet. „Es ist wichtig, auf alles vorbereitet zu sein, und dieses Ziel verfolgen der Katastrophenschutz am Amt, die Einsatzkräfte und ich konsequent. Die Satellitenfunkgeräte sind ein weiterer wichtiger Schritt in diese Richtung“, sagt Landrat Armin Kroder.

Wichtige Tipps für den Ernstfall

  • Hilfe rufen: Wie Sie die Notrufnummern richtig nutzen

Polizei: 110. Rufen Sie die 110, wenn Sie oder eine andere Person bedroht oder angegriffen werden, wenn Sie Opfer einer Straftat sind oder bemerken, dass gerade eine solche verübt wird.
Rettungsdienst und Feuerwehr: 112. Rufen Sie unter dieser Nummer die Notrufzentrale oder Rettungsleitstelle an. Sie ist für akute, dringende, möglicherweise lebensbedrohliche Situationen reserviert, wie Brände, Unfälle, schwere Verletzungen mit hohem Blutverlust, Zustände wie Atem- oder Herzstillstand, Schlaganfälle, allergische Schocks oder Vergiftungen.

Wichtig: Rufen Sie die Notrufnummern nur dann an, wenn Sie oder jemand anderes in echter Gefahr sind. Unnötige Notrufe blockieren die Leitungen und die Ressourcen für echte Hilferufe. Der absichtliche und wissentliche Missbrauch der Notrufnummern ist strafbar.

Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117. Rufen Sie in dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Fällen unter der 116 117 den ärztlichen Bereitschaftsdienst an, auch Notdienst genannt. Typische Fälle für die 116 117 sind schwere Erkältungskrankheiten, grippale Infekte mit Fieber und Schmerzen oder Magen-Darm-Infekte mit Brechdurchfall. Der ärztliche Bereitschaftsdienst versorgt sowohl Kassen- als auch Privatpatienten.

  • Zuhause durchhalten: Welche Vorkehrungen Sie treffen können

Nahrungsmitteln und Wasser - Infos zu Mengenangaben pro Person, zu Lagerung und Checklisten finden Sie auf der Website des BBK - ebenso wie Tipps für die Zusammenstellung einer Hausapotheke oder die Bevorratung von Hygieneartikel. 

  • Selbst heldenhaft werden: Übernehmen Sie ein Ehrenamt bei den Rettungsorganisationen!
  • Wie Sie mit einem Stromausfall zurechtkommen

Nürnberger Land: Ein Versorgungszentrum stellt eine Zuflucht für Personen dar, die mit der Situation nicht selbst zurechtkommen. Es hat nicht genug Kapazitäten, um die gesamte Einwohnerschaft aufzunehmen. Deswegen ist es sehr wichtig, dass Sie für sich selbst und Ihre Angehörigen privat vorsorgen,

Die Versorgungszentren der einzelnen Gemeinden werden aufgebaut, wenn der Stromausfall nach drei Stunden immer noch anhält, und werden dann an folgenden Stellen zu finden sein:

Alfeld: Feuerwehrhaus Förrenbach, Molsberger Straße 10, 91230 Happurg
Altdorf: Mittelschule Altdorf, Schulstraße 6, 90518 Altdorf
Burgthann: Sporthalle Breslauerstraße 2, 90559 Burgthann
Engelthal, Henfenfeld, Offenhausen: Bauhof Gewerbepark 11, 91238 Offenhausen
Feucht: Schulstandort Feucht, 90537 Feucht
Happurg: Feuerwehrhaus Förrenbach, Molsberger Straße 10, 91230 Happurg
Hartenstein, Neuhaus, Velden: Feuerwehrhaus Neuhaus, Am Giedenfels 2, 91284 Neuhaus
Hersbruck: GERU-Halle, Happurger Straße 9, 91217 Hersbruck
Lauf: Stadtbibliothek, Turnstraße 11, 91207 Lauf
Leinburg: Turnhalle Diepersdorf, Diepersdorfer Hauptstraße 38, 91227 Leinburg
Neuhaus, Hartenstein, Velden: Feuerwehrhaus Neuhaus, Am Giedenfels 2, 91284 Neuhaus
Neunkirchen a. Sand: GS Neunkirchen, Schulstraße 22, 91233 Neunkirchen
Ottensoos: Bürgerbegegnungsraum, Dorfplatz 3, 91242 Ottensoos
Pommelsbrunn: GS Pommelsbrunn, Am Lichtenstein 1, 91224 Pommelsbrunn
Reichenschwand: Evangelisches Gemeindehaus, Kirchstraße 20, 91244 Reichenschwand
Röthenbach: Turnhalle der Forstersbergschule, Schulstraße 4, 90552 Röthenbach
Rückersdorf, Schwaig: GS Behringersdorf, Schürstabstraße. 6, 90571 Schwaig
Schnaittach und Simmelsdorf: MS Schnaittach, Simonshofer Str. 57, 91220 Schnaittach
Schwaig, Rückersdorf: GS Behringersdorf, Schürstabstraße. 6, 90571 Schwaig
Schwarzenbruck: Albrecht-Frister-Sporthalle, Siedlerstraße 2, 90592 Schwarzenbruck
Velden, Neuhaus, Hartenstein: Feuerwehrhaus Neuhaus, Am Giedenfels 2, 91284 Neuhaus
Vorra: GS Pommelsbrunn, Am Lichtenstein 1, 91224 Pommelsbrunn

Sowohl bei den Feuerwachen als auch bei den Versorgungszentren ist es sehr, sehr wichtig, dass sie wirklich nur im Ernstfall kontaktiert werden, und man sie ansonsten nicht in ihrer Arbeit behindert oder ihre Kapazitäten blockiert. Es gelten dieselben Regeln wie beim Anruf bei der 112.

Infos auch hier: Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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