Bund für Geistesfreiheit scheitert
Klage abgewiesen: Bayerns Kreuze bleiben!
LEIPZIG/MÜNCHEN (dpa/nf) - Die Kreuze in Bayerns Behörden dürfen hängen bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht hat Klagen gegen den umstrittenen Kreuzerlass des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) abgewiesen. Die seit 2018 geltende Vorschrift, dass in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kreuz hängen muss, ist aus Sicht der Leipziger Richter rechtens. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht wies damit die Revisionen gegen eine vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs...