Handel: Gericht kippt 2G-Regel
Textilgeschäft deckt täglichen Bedarf: Keine 2G-Pflicht
REGENSBURG (dpa/lby) - Das Verwaltungsgericht Regensburg hat dem Antrag der Inhaberin eines Modegeschäfts stattgegeben, sich nicht an die 2G-Regel halten zu müssen. Das Textilgeschäft diene der Deckung des täglichen Bedarfs, stellte die 5. Kammer in einem Eilbeschluss vorläufig fest, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Der Beschluss gilt nur für das Ladengeschäft der Antragstellerin. Das Gericht habe nicht die 2G-Regel - wonach nur gegen Corona Geimpfte oder von Corona Genesene Zutritt...