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Haftbefehl nach Nord-Stream-Anschlägen

Symbolfoto: © Danish Defence Command/dpa
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KARLSRUHE / BERLIN (dpa/mue) - Im Fall der Sabotage an den Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee vor fast zwei Jahren gibt es laut Medienberichten nun einen Haftbefehl.

Diesen habe der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof erwirkt, berichteten «Die Zeit», ARD und die «Süddeutsche Zeitung». Demnach fällt der Verdacht auf einen Ukrainer, dessen letzter Aufenthaltsort in Polen gelegen haben soll. Den Berichten zufolge ist er mittlerweile untergetaucht. Die Bundesanwaltschaft war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Die beiden Gaspipelines Nord Stream 1 und 2 wurden am 26. September 2022 durch mehrere Sprengungen beschädigt und unterbrochen. Die Explosionen wurden in der Nähe der dänischen Ostsee-Insel Bornholm registriert und wenig später vier Lecks an drei der insgesamt vier Leitungen der Nord-Stream-Pipelines entdeckt. Durch Nord Stream 1 floss zuvor russisches Erdgas nach Deutschland. Nord Stream 2 war wegen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und der folgenden politischen Streitigkeiten noch nicht in Betrieb. Die Behörden mehrerer Länder nahmen Ermittlungen in dem Fall auf. Mittlerweile stellten Dänemark und Schweden die Verfahren allerdings ein. Zu den Tätern kursierten lange mehrere Spekulationen.

Weitere Verdächtige

Nach Recherchen der drei Medien stehen auch zwei weitere ukrainische Staatsangehörige unter Tatverdacht - darunter eine Frau. Den Bericht zufolge sollen sie an den Anschlägen beteiligt gewesen sein. Sie könnten als Taucher die Sprengsätze an den Pipelines angebrachten haben, hieß es weiter. Die nun veröffentlichten Informationen stützen sich demnach auch auf «Hinweise eines ausländischen Nachrichtendienstes».

Bisherige Ermittlungen hatten eine Segeljacht im Visier gehabt, auf der im Juli 2023 Sprengstoffspuren entdeckt wurden. Es wurde vermutet, dass die «Andromeda» möglicherweise zum Transport des Sprengstoffs für die Sabotage zum Einsatz kam.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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