Warnungen
Kinderärzte fordern Stopp des Cannabisgesetzes

Symbolfoto: Matt Masin/Zuma Press/dpa
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BERLIN (dpa/mue) - Der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) hat die Bundesregierung zum Stopp ihrer Pläne zur Freigabe von Cannabis aufgefordert.

«Die Bundesregierung sollte das Gesetz zurückziehen», sagte Verbandspräsident Michael Hubmann den Zeitungen der Funke Mediengruppe. «Sie sieht die berechtigten Einwände von Ärzten und Juristen nicht.» Das Gesetz kommt am Freitag abschließend in den Bundesrat; dort ist es nicht zustimmungsbedürftig, aber die Länderkammer könnte den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Verfahren damit abbremsen. Nach dem bereits vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum vom 1. April an erlaubt sein.
Hubmann warnte vor den negativen Folgen der Legalisierung für den Jugendschutz. «Wir sehen schon bei Alkohol und Nikotin, dass das in der Lebensrealität nicht gelingt», sagte er. Der Konsum sei problemlos an den gesetzlichen Regeln vorbei möglich. «Schutz und Kontrolle werden nicht leichter, wenn mit der Cannabis-Legalisierung jetzt eine dritte Substanz dazu kommt.»

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte erklärt, er wolle ein mögliches Scheitern der Legalisierung von Cannabis zum 1. April abwenden. Er werde die gesamte Woche über dafür kämpfen, dass es eine Anrufung des Vermittlungsausschusses im Bundesrat an diesem Freitag nicht gebe, sagte er und verwies auf Äußerungen unionsgeführter Länder wie Bayern und Sachsen, eine Befassung im Vermittlungsausschuss zu verzögern oder zu sabotieren. Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carmen Wegge, warf der Union schlechten demokratischen Stil vor. «Ich finde das, um ehrlich zu sein, ziemlich erschreckend - so verhalten sich keine Demokraten», sagte sie der «Augsburger Allgemeinen». Sie warf der Union vor, den Vermittlungsausschuss rein taktisch anrufen zu wollen, und die Legalisierung durch Verfahrenstricks aufhalten zu wollen.

Bedenken sind aus den Ländern unter anderem gegen eine geplante Amnestie für Altfälle laut geworden, die nach dem neuen Recht nicht mehr strafbar wären. Befürchtet wird eine Überlastung der Justiz durch dadurch anfallende Fallprüfungen.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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