Im Falle eines Beitritts
So viel Geld bekäme Kiew von der EU!

Symbolfoto: Virginia Mayo/AP/dpa
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BRÜSSEL (dpa/mue) - Bei einem EU-Beitritt der Ukraine würde einer Studie zufolge bis zu 17 Prozent des gemeinsamen Haushalts des Staatenverbunds in das Land fließen.

Experten des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) schätzen die finanziellen Folgen einer Vollmitgliedschaft der Ukraine in der EU auf das derzeitige mehrjährige Budget der EU auf rund 130 bis 190 Milliarden Euro, wie aus einem heute veröffentlichten Bericht hervorgeht. Der mehrjährige Gemeinschaftsetat der EU umfasst von 2021 bis 2027 rund 1,1 Billionen Euro. Die genaue Summe hänge davon ab, welche Annahmen über die Ackerlandfläche und die Bevölkerungszahl für die Ukraine getroffen würden, schreiben die Wissenschaftler; in ihren Berechnungen gehen sie von 70 bis 90 Milliarden Euro Agrarsubventionen für die Ukraine aus. 50 bis 90 Milliarden Euro würden auf die sogenannte Kohäsionspolitik entfallen. Mit diesen Mitteln soll strukturschwachen Regionen beim Wachstum geholfen werden, um wirtschaftliche und soziale Unterschiede in den europäischen Regionen auszugleichen. «Angesichts dieses Volumens müsste die EU bereit sein, sich zu reformieren», schreiben die Experten weiter. Nur so könne die politische Entscheidung, vor allem die Ukraine mit einer Beitrittsperspektive enger an sich zu binden, glaubwürdig sein. Das gelte sowohl für die institutionelle, als auch für die fiskalische Ebene, also den Haushalt betreffend. So schlagen sie etwa vor, die Kohäsionsausgaben auf die ärmeren Mitgliedsstaaten zu beschränken.

Anfang November hatte die EU-Kommission die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine empfohlen; vor der ersten Gesprächsrunde soll das Land allerdings begonnene Reformen abschließen müssen. Ob die Gespräche aufgenommen werden, muss einstimmig von den EU-Staaten entschieden werden. Die Ukraine hofft, dass die Staats- und Regierungschefs der EU-Länder bei ihrem letzten regulären Gipfeltreffen des Jahres an diesem Donnerstag und Freitag ihre grundsätzliche Zustimmung für einen Start von Beitrittsverhandlungen geben.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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