Vorerst für zehn Tage
Stationäre Grenzkontrollen gestartet

Die Bundespolizei hat am deutsch-polnischen Grenzübergang Stadtbrücke zwischen Frankfurt (Oder) und Slubice mit festen Kontrollen begonnen.
Foto: Patrick Pleul/dpa
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BERLIN (dpa/mue) - Die Bundespolizei hat an den deutschen Grenzen im Osten mit stationären Kontrollen begonnen.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte zuvor nach langem Zögern nun doch stationäre Kontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz bei der EU-Kommission angemeldet. Wie ihr Ministerium mitteilte, sollen zudem die vorübergehenden Kontrollen der Bundespolizei direkt an der Grenze zu Österreich, die es bereits seit Herbst 2015 gibt, um weitere sechs Monate verlängert werden.

Mutmaßlicher Schleuser ins Netz gegangen

In Brandenburg wurde an mehreren Stellen mit den Kontrollen begonnen, wie eine Sprecherin der Bundespolizeidirektion Berlin der Deutschen Presse-Agentur sagte. Auf der Stadtbrücke in Frankfurt (Oder) kontrollierten Bundespolizisten direkt an der Grenze. Auch in Sachsen, das an Polen und Tschechien grenzt, starteten Kontrollen, wie ein Sprecher der Bundespolizeidirektion Pirna sagte. Betroffen war unter anderem die Autobahn 17 (Prag-Dresden). Schon kurz nach dem Start der Kontrolle bei Bad Gottleuba sei den Beamten ein mutmaßlicher Schleuser ins Netz gegangen, berichtete ein Sprecher der Bundespolizei. Dabei handle es sich um einen Syrer, der versucht haben soll, sieben seiner Landsleute nach Deutschland zu bringen. «Diese multiple Gefährdungslage ist insgesamt so angespannt, dass es gerechtfertigt ist, parallel zum Notifizierungsverfahren in Brüssel unverzüglich mit den Grenzkontrollen zu beginnen», sagte der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) der dpa in Dresden. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sagte: «Wir müssen alles unternehmen, um die illegale Schleusung einzudämmen. Der jetzige Zustand ist nicht hinnehmbar.»

Entscheidung gilt zunächst für zehn Tage

Die Entscheidung Faesers gilt an den neu notifizierten Grenzabschnitten zunächst für zehn Tage. Die Notifizierung könne bis zu insgesamt zwei Monaten verlängert werden, teilte ihr Ministerium mit. In Sicherheitskreisen wird aber damit gerechnet, dass die Kontrollen später dann auch für einen längeren Zeitraum angemeldet werden.

Von Anfang Januar bis Anfang Oktober hat die Bundespolizei laut Bundesinnenministerium etwa 98.000 unerlaubte Einreisen nach Deutschland festgestellt. Faeser wies darauf hin, dass an den betroffenen Grenzübergängen auch künftig nicht rund um die Uhr jedes Fahrzeug angehalten werden soll. «Die Bundespolizei kann nun flexibel, je nach aktueller Lage das gesamte Bündel an stationären und mobilen grenzpolizeilichen Maßnahmen einsetzen», sagte sie. Ihr sei besonders wichtig, «dass sich die Kontrollen so wenig wie möglich auf den Alltag von Pendlern, auf den Handel und auf den Reiseverkehr auswirken».

Schleuser sollen besser gestoppt werden

Faeser hatte erst vor wenigen Tagen verstärkte Kontrollen in der Nähe der östlichen Grenze angekündigt und dabei die Rechtsauffassung vertreten, dass die Bundespolizei dabei punktuell - etwa wenn man dort gerade eine Schleusung vermutet - auch direkt an der Grenze Fahrzeuge anhalten könne. Forderungen der CDU-Innenminister von Sachsen und Brandenburg, Armin Schuster und Michael Stübgen, nach stationären Kontrollen hatte sie unter anderem mit dem Argument zurückgewiesen, wer an der Grenze ein Asylbegehren äußere, könne in der Regel ohnehin nicht zurückgewiesen werden.

Schleuser sind mit Kontrollen direkt am Grenzübergang allerdings leichter zu schnappen als bei Kontrollen im Hinterland. Denn dort sind sie oft schon verschwunden, wenn die Polizei die zusammen mit ihnen irregulär eingereisten Menschen aufgreift. Oder es kommt zu Unfällen wie unlängst, als ein mutmaßlicher Schleuser, vermutlich um der Entdeckung durch die Polizei zu entgehen, so stark beschleunigte, dass er die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Sieben Menschen starben bei dem Unfall in Bayern. Zurückweisungen an Schengen-Binnengrenzen sind rechtlich nur dann zulässig, wenn zuvor die temporäre Wiedereinführung von Grenzkontrollen gegenüber der EU-Kommission notifiziert wurde. Zurückweisungen kommen aber nur in relativ wenigen Fällen zur Anwendung, etwa wenn ein Ausländer mit einer Einreisesperre belegt ist oder wenn er keinen Asylantrag stellt. Diesen Angaben nach scheint die Frage nach gültigen Reisedokumenten im Bundesinnenministerium offenbar keine Rolle zu spielen.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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