Grundsteuererklärungen in Bayern
Wie ist die Lage drei Monate nach dem Fristende?

Das Wort Grundsteuer auf einem Bescheid für die Grundsteuer. | Foto: Bernd Weißbrod/dpa (Symbolbild)
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MÜNCHEN (dpa/lby) - Fast drei Monate nach dem Fristende fehlen in Bayern noch immer rund 500.000 Grundsteuererklärungen.

«Bis einschließlich 24. Juli 2023 wurden bayernweit (elektronisch und auf Papier) rund 5,98 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben», teilte das Finanzministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München mit. Dies entspreche rund 92,5 Prozent der abzugebenden Grundsteuererklärungen. Landesweit waren für rund 6,5 Millionen wirtschaftliche Einheiten Grundsteuererklärungen fällig.

Bis zum 14. Juli seien bereits 3,63 Millionen Hauptfeststellungen durchgeführt worden, hieß es weiter. Dies entspreche rund 56 Prozent im Verhältnis zur Zahl der wirtschaftlichen Einheiten. Bei jeder Hauptfeststellung werden vom Finanzamt zwei Bescheide erstellt und versendet - ein Bescheid über den Grundsteueräquivalenzbetrag beziehungsweise über den Grundsteuerwert und einer über den Grundsteuermessbetrag.

Bayern hatte als einziges Bundesland die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung um weitere drei Monate bis zum 30. April verlängert. De facto endete sie aufgrund des Sonn- und Feiertages sogar erst mit Ablauf des 2. Mai. Ursprünglich wäre die Frist Ende Januar ausgelaufen, nach einer bundesweiten Verlängerung um drei Monate. Zunächst war Ende Oktober 2022 geplant gewesen.

Der Freistaat hatte mit seiner nochmaligen Fristverlängerung auf die bis Ende Januar nur schleppende Abgabe der Erklärungen reagiert. Kurz vor dem damaligen Stichtag hatten noch Daten von knapp einem Drittel aller Grundstückseigentümer gefehlt - wobei die Quoten damals bundesweit überall recht ähnlich waren.

Wer seine Steuererklärung noch immer nicht abgegeben hat, muss zunächst keine Versäumniszuschläge oder ähnliches befürchten, da es sich um neues Recht handle, so das Ministerium. Allen Betroffenen werde aber geraten, schnellstmöglich ihre Steuererklärung abzugeben, um eventuelle zukünftige belastende Maßnahmen wegen Fristversäumnis zu vermeiden.»

Von 2025 an wird die Grundsteuer in Bayern auf einer neuen Bemessungsgrundlage berechnet. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist.

In Bayern wird bei der Neuberechnung ein eigenes Modell zugrunde gelegt, da der Staatsregierung das Bundesmodell «zu bürokratisch» ist. Bei den Verhandlungen von Bund und Ländern hatte der Freistaat dafür eine Länderöffnungsklausel durchgesetzt. Während bei dem Bundesmodell anhand von Angaben wie dem Baujahr und dem Bodenrichtwert der Wert des Grundbesitzes ermittelt werden soll, wird in Bayern ein reines Flächenmodell umgesetzt. Die Einnahmen aus der Grundsteuer verbleiben auch künftig allein bei den Kommunen.

Autor:

Victor Schlampp aus Schwabach

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