Feuerwerksverkauf hat begonnen
Bundesverband Pyrotechnik rechnet mit Traum-Umsatz

Bringt Spaß, ist aber gefährlich und hinterlässt viel Müll: Feuerwerk zu Silvester. | Foto: Christophe Gateau/dpa
  • Bringt Spaß, ist aber gefährlich und hinterlässt viel Müll: Feuerwerk zu Silvester.
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BERLIN (dpa/vs) - Auch, wenn es gute Gründe für ein privates Feuerwerksverbot gibt, und sich Befürworterinnen und Befürworter immer deutlicher Gehör verschaffen, so wollen sich viele Menschen in Deutschland den traditionellen Böllerspaß an Silvester trotzdem nicht nehmen lassen. Seit heute ist der Verkauf von Raketen und Böllern erlaubt. Doch es gibt weiterhin wichtige Regeln, die Hobbyfeuerwerker unbedingt beachten sollten.

Der Bundesverband Pyrotechnik erwartet in den kommenden Tagen eine große Nachfrage nach Böllern und Raketen für die Silvesternacht. «Es zeichnet sich ab, dass die Nachfrage höher denn je ist», sagte der Verbandsvorsitzende Ingo Schubert am Donnerstag im RBB-Inforadio. Die Kollegen aus dem Fachhandel berichteten von einer Auftragslage im Onlinehandel, die kaum zu bewältigen sei, so Schubert. Der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) rechnet in diesem Jahr mit einem Umsatz von etwa 120 Millionen Euro, so viel wie vor Corona.

Ab Donnerstag darf in Deutschland für drei Tage Feuerwerk verkauft werden - erstmals seit drei Jahren wieder. In den beiden Vorjahren war der Verkauf wegen der Corona-Pandemie in Deutschland verboten. Insgesamt steht das Abbrennen von Feuerwerk in der Kritik, weil sich dadurch in der Silvesternacht viele Menschen verletzen und Brände ausgelöst werden. Auch Umweltbedenken werden regelmäßig vorgebracht, weil beim Abbrennen tonnenweise Feinstaub freigesetzt wird. Tierschützer klagen über die Lärmbelastung für Tiere.

Die vom 29. bis 31. Dezember angebotenen Feuerwerksprodukte müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbaren europäischen Behörde zugelassen sein. Die BAM empfiehlt allerdings, Feuerwerk nicht im Ausland zu kaufen. Käufer müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Böllerverbotszonen in vielen Städten

Viele Städte haben wieder Böllerverbotszonen eingerichtet. Beispiel Hamburg: Hier bleibt das Abfeuern von Raketen und Böllern in der Silvesternacht rund um die Binnenalster und auf dem Rathausmarkt verboten. In die Verbotszonen dürfen zwischen 18.00 und 1.00 Uhr auch keine Knaller mitgenommen werden, Wunderkerzen oder Knallerbsen sind erlaubt. In Berlin herrscht ein Feuerwerks- und Böllerverbot unter anderem rund um den Alexanderplatz.

Gegen das Silvesterfeuerwerk werden immer wieder Umweltbedenken vorgebracht. Rund 2050 Tonnen Feinstaub werden nach Angaben des Umweltbundesamts jährlich durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern freigesetzt - der größte Teil davon in der Silvesternacht. Das Einatmen von Feinstaub gefährde die Gesundheit und beeinträchtige beispielsweise die Atemwege. Außerdem werden das Müllaufkommen und die Belastung für Tiere durch Feuerwerk moniert.

DUH fordert Verbot von privatem Feuerwerk

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert ein Verbot von privatem Feuerwerk. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) müsse wahrnehmen, dass Millionen Tiere und Menschen sowie die Umwelt unter der Böllerei litten und deshalb auch immer mehr Menschen dringend ein Verbot wollten. Die Organisation rief dazu auf, das Geld für Pyrotechnik für gemeinnützige Zwecke zu nutzen - unter dem Motto «Spenden statt Böllern».

Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) spricht sich für ein Verbot aus: schon allein aufgrund der enormen Schadstoffproduktion sowie der Müllberge auf den Straßen am Neujahrsmorgen. Dies gelte erst recht mit Blick auf das hohe Unfallrisiko - vor allem unter Alkoholeinfluss - sowie auf Böller- und Raketen-Angriffe gegen Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst.

Warnungen vor illegalem Feuerwerk

Darüber hinaus gibt es immer wieder Warnungen vor illegalem Feuerwerk. «Illegale Knallkörper können zu erheblichen Verletzungen führen. Diese enthalten oft nicht nur Schwarzpulver, sondern sind mit einem viel stärker reagierenden Blitzknallsatz gefüllt oder enthalten eine deutlich größere Nettoexplosionsmasse», warnt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung. Außerdem sei nicht gewährleistet, dass vom Moment des Anzündens bis zum Zünden des Knallkörpers genügend Zeit bleibe, um den Sicherheitsabstand zu erreichen.

Ziel des zweimaligen Verkaufsverbots in der Corona-Pandemie war es, volle Krankenhäuser nicht zusätzlich mit Verletzungen durch Böller zu belasten. Als Folge der Verbote hätten viele pyrotechnische Betriebe schließen oder Personal entlassen müssen, betont der Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk (BVPK).

Autor:

Victor Schlampp aus Schwabach

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