Prozess in München
Hat Heilpraktikern eine Krebspatientin auf dem Gewissen?

Eine Bronzestatue der Justitia steht symbolisch auch für diesen Prozess.  | Foto: Arne Dedert/picture alliance/dpa (Symbolbild)
  • Eine Bronzestatue der Justitia steht symbolisch auch für diesen Prozess.
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REGION (Britta Schultejans,dpa) - Es ist ein außergewöhnlicher Fall: Für den kleinen Sohn klagt ein Vater nach dem Krebstod seiner Partnerin gegen deren Heilpraktikerin. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) München verlangt der Mann im Namen des Fünfjährigen rund 170.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz.


Der Landshuter Maik Spiering geht davon aus, dass die Heilpraktikerin aus der Nähe von Passau seiner an Gebärmutterhalskrebs erkrankten Lebensgefährtin dazu riet, eine Strahlentherapie abzubrechen. Die Beklagte weist den Vorwurf zurück.
 Das Landgericht Passau hatte die Klage abgewiesen, Spiering zog eine Instanz weiter vor das OLG. Dort appellierte der Vorsitzende Richter Thomas Steiner zum Prozessbeginn im Mai vergangenen Jahres an die Streitparteien, sich auf einen Vergleich zu einigen. Der Fall sei "nicht entscheidungsreif", Spiering befinde sich in einem "Krieg".


Kläger in missionarischer Aktion?

Nach Angaben Spierings, der sich vor der Verhandlung an diesem Donnerstag (13.00 Uhr) zunächst nicht weiter dazu äußern wollte und auf eine geplante Stellungnahme nach dem Prozesstag verwies, kam bislang kein Vergleich zustande.
 "Mit dem Kleinen ans Grab seiner Mama zu gehen", das sei "natürlich schon eine Hausnummer", sagte Spiering zu Prozessbeginn. "Er hat viel mitgemacht." Dennoch gehe es dem Kind gut, er sei ein fröhlicher Junge. Aber er frage, wo seine Mama sei.
Spiering hat ein Ziel - nämlich "dass diese Frau niemanden mehr behandeln darf". Er wolle "Frauen davor warnen, dass sie sich auf eine Heilpraktikerin einlassen", wenn sie an Krebs erkrankt sind.

Schlangengift statt Strahlentherapie

Als Spierings Sohn im April 2015 geboren wurde, war die Mutter des Kindes schon krank. Eine Strahlentherapie brach sie aber nach einigen Wochen ab, von ihrer Heilpraktikerin wurde sie unter anderem mit Präparaten aus Schlangengift, sogenannten Horvi-Präparaten, behandelt. Sie habe, so stellt es die Klägerseite dar, schulmedizinische Ratschläge angezweifelt und "massiv auf die Geschädigte eingewirkt", sagte Spierings Anwalt Marcel Vachek. 
Die Gegenseite sieht die Sache anders. Es sei der freie Wille der Patientin gewesen, die Strahlentherapie abzubrechen, die Heilpraktikerin habe ihr im Gegenteil sogar gefragt, ob sie sich nicht vorstellen könne, diese Therapie wieder aufzunehmen: "Fühl’ mal in Dich rein." Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen die Naturheilerin wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung wurde eingestellt.


Immer wieder dubiose Fälle

Es ist nicht das erste Mal, dass solche Behandlungen die Justiz beschäftigen. Im Mai 2019 wurde ein Heilpraktiker in Nürnberg zu vier Jahren Haft verurteilt, weil er zusammen mit seiner Ehefrau nicht zugelassene Medikamente verkauft haben soll, die angeblich gegen Krebs im Endstadium oder Autismus helfen sollten. Im September 2019 verurteilte das Amtsgericht Erkelenz einen Heilpraktiker zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung, weil er einer Patientin unter Hypnose einreden wollte, sie beide seien weltbekannte Porno-Stars und müssten für den nächsten Film üben.

Heilpraktiker erleben einen wahren Boom

Aller Kritik zum Trotz erlebt der Heilpraktikerberuf aber schon seit längerer Zeit einen Boom. Die Berufsverbände sehen sich auch durch den Zuspruch vieler Patienten bestätigt. Laut Landesgesundheitsamt Bayern hat sich die Zahl der Heilpraktiker im Freistaat in den vergangenen 15 Jahren mehr als verdoppelt. Wie ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in München mitteilte, waren es landesweit im Jahr 2019 gut 23.500 - mehr als doppelt so viele wie Hausärzte.
 Bundesweit gibt es keine genauen Zahlen, Berufsverbände gehen aber von 60.000 Beschäftigten in Heilpraktikerpraxen aus. Nach einer Umfrage des Bundes Deutscher Heilpraktiker aus dem Jahr 2017 gehen jeden Tag rund 128.000 Deutsche in eine solche Praxis - wohl auch, weil Heilpraktiker oft sehr viel mehr Zeit für ihre Patienten haben als niedergelassene Ärzte. Viele private Krankenversicherer übernehmen die Behandlungshonorare.


Auch Heilpraktiker werden geprüft

Nach Angaben des bayerischen Gesundheitsministeriums bestehen rund 60 Prozent der Heilpraktiker-Anwärter eine schriftliche und mündliche Prüfung beim Gesundheitsamt nicht - was zeige, dass ungeeignete Bewerber "in der Regel herausgefiltert werden", wie ein Sprecher in München sagte.
 Die Kreisverwaltungsbehörden überwachen, ob jemand unerlaubt die Heilkunde ausübt, und können einem Heilpraktiker die Erlaubnis entziehen, wenn er sich als ungeeignet zur Ausübung des Berufs erwiesen hat. Heilpraktiker haften den Angaben zufolge zivilrechtlich und strafrechtlich für Gesundheitsschäden, die einem Patienten durch Fehler bei der Behandlung entstanden sind.

Autor:

Victor Schlampp aus Schwabach

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