Elektrogeräte: Kommt die Reparaturpflicht?
Verbraucherschützer wollen strengere Regeln
BERLIN (Theresa Münch, dpa) - Handy-Akkus lassen sich nicht wechseln, die Reparatur des Fernsehers ist teurer als ein neuer - das muss sich aus Sicht von Verbraucherschützern schnell ändern.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat die neue Bundesregierung aufgefordert, das geplante Recht auf Reparatur rasch umzusetzen. «Das hätten wir gerne innerhalb der ersten hundert Tage auf den Weg gebracht», sagte Verbandschef Klaus Müller der Deutschen Presse-Agentur. Das wäre Mitte März 2022.
Die Nachhaltigkeit von Haushaltsgeräten und Elektronikprodukten müsse deutlich besser werden, betonte Müller. «Viele Menschen ärgern sich ständig, weil etwas kaputt geht und man es dann wegwerfen muss. Das ist schlecht für den Geldbeutel und ein gutes ökologisches Gewissen hat man dabei auch nicht.»
"Reparieren statt wegschmeißen"
Seit März 2021 gilt in der EU bereits eine neue Ökodesign-Richtlinie mit dem Prinzip «reparieren statt wegschmeißen». Hersteller von Waschmaschinen, Spülmaschinen, Kühlschränken und anderen großen Haushaltsgeräten müssen dafür sorgen, dass Ersatzteile sieben bis zehn Jahre lang verfügbar sind. Da geht es vor allem um Kleinteile wie Dichtungen oder Sprüharme von Geschirrspülern. Außerdem müssen die Produkte so gebaut sein, dass man sie mit herkömmlichen Werkzeugen auseinanderbauen kann, ohne etwas kaputt zu machen.
So soll der riesige Berg an Elektroschrott reduziert werden, der sich jährlich in Europa anhäuft. Statistisch gesehen produziert jeder Deutsche im Jahr mehr als zehn Kilo Elektroschrott. Den aktuellsten Daten des Statistischen Bundesamts zufolge wurden im Jahr 2018 insgesamt 853.000 Geräte weggeworfen. Nach Angaben des Europäischen Parlaments werden nur knapp 42 Prozent des in der EU anfallenden Elektroschrotts recycelt.
Verbraucherschützern und auch der neuen Ampel-Koalition reichen die geltenden Vorgaben daher nicht aus. SPD, Grüne und FDP wollen ein Recht auf Reparatur auch für kleinere Geräte wie Handys und Laptops auf EU-Ebene durchsetzen. Außerdem soll die Gewährleistungsfrist länger werden, in der Verbraucher ihr defektes Gerät einschicken und kostenlos reparieren lassen können. Laut Koalitionsvertrag sollen die Hersteller auch Reparaturanleitungen veröffentlichen, so dass man defekte Bauteile wie Handyakkus selbst tauschen kann.
«Viel zu oft wird doch ein Produkt nicht repariert, sondern einfach durch ein neues ersetzt», sagte Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) zu ihrem Amtsantritt der «Süddeutschen Zeitung». Einfachste Reparaturen scheiterten daran, dass Geräte verklebt oder mit Spezialschrauben versehen seien. «Das zu ändern ist sozial und auch ökologisch ein Gewinn.»
Die Verbraucherzentralen fordern aber nicht nur, dass sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine Reform stark macht, sondern auch dass sie selbst aktiv wird. Die Mehrwertsteuer auf bestimmte Reparaturen solle gesenkt werden, damit sie sich eher lohnen, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband.
Reparaturindex für mehr Transparenz
Außerdem solle ein sogenannter Reparaturindex eingeführt werden, mit dem schon auf der Verpackung auf einen Blick erkennbar ist, wie gut sich ein Produkt reparieren lässt. Ohne Informationen über Reparaturkosten und Haltbarkeit könnten sich Verbraucher schwer für die nachhaltige Option entscheiden, argumentieren die Verbraucherschützer.
Laut einer Kantar-Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands erwarten die Verbraucher nicht nur, dass ein Gerät lange hält, sondern auch, dass Ersatzteile langfristig verfügbar sind, dass die Reparaturkosten verhältnismäßig sind und dass die Reparatur technisch einfach zu machen ist.
Die deutsche Industrie zeigt sich offen für einen Reparaturindex und auch für ein Recht auf Reparatur. Es müsse aber an die jeweiligen Produkte angepasst sein, erklärte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Branchenverbands BDI, Holger Lösch. Bei großen Haushaltsgeräten könne es ökologisch sinnvoller sein, neue, energieeffiziente Produkte zu kaufen, als alte zu reparieren. Wichtig sei eine EU-weite Regelung und das Vermeiden nationaler Sonderregeln.
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