Inzidenz unter 50 kippt in vielen Bereichen die Testpflicht
Endlich mehr Freiheit in Fürth
FÜRTH (pm/ak) - Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz weiter stabil unter 50 liegt, hat die Stadt Fürth weitere Lockerungen beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege beantragt und genehmigt bekommen.
Das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz gibt somit in einer Allgemeinverfügung folgende weiteren Lockerungen bekannt, die ab Freitag, 4. Juni, in Kraft treten:
Gastronomie und Kultur unter freiem Himmel
Die Testpflicht entfällt für den Besuch von Außengastronomie, Theatern, Konzerthäusern, Kinos sowie von Kultur- und Sportveranstaltungen mit maximal 250 Gästen und fester Sitzplatzvergabe unter freiem Himmel, in Freibädern und Fitnessstudios. Gleiches gilt für die Teilnahme an Stadt- und Gästeführungen, Kultur- und Naturführungen im Freien.
Sport im Freien
Kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport unter freiem Himmel mit bis zu 25 Personen ist ebenfalls ohne Testnachweiserlaubt.
Besuch nach Termin
Für den Besuch in Museen und von Ausstellungen sowie beim Shoppen ist keine Kontaktdatenerhebung und vorherige Terminvereinbarung mehr erforderlich. Wer allerdings ins Fitnessstudio oder Schwimmbad möchte, muss weiterhin vorab einen Termin buchen.
Tourismus
In Fürth sind zudem touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre sowie Stadt- und Gästeführungen, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von
medizinischen Thermen jetzt für Gäste auch ohne negativen Testnachweis erlaubt.
Hotels
In Übernachtungsbetrieben müssen Gäste weiterhin bei der Anreise einen negativen Corona-Test vorlegen sowie jede weiteren 48 Stunden einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test.
Proben für Gruppen
Musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist, sind erlaubt – die im geltenden Rahmenkonzept festgelegte Testpflicht ist einzuhalten.
Schutz- und Hygienekonzepte
Die Stadt Fürth weist darauf hin, dass die von den zuständigen Staatsministerien im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erstellten Schutz- und Hygienekonzepte zu beachten sind. Steigt der Inzidenzwert an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 50, wird dies unverzüglich amtlich bekannt gemacht und es treten zwei Tage später verschärfte Regelungen in Kraft.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.