Urteil zu Corona-Einschränkungen
Pauschalurlauber können Geld zurück verlangen!
LUXEMBURG (dpa/mue) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt die Rechte von Urlaubern bei Corona-Einschränkungen. Pauschalreisende können unter bestimmten Umständen ihr Geld zurückverlangen, wenn die Reise von Corona-Maßnahmen durchkreuzt wurde. Das entschied der EuGH in Luxemburg. Hintergrund ist ein Fall aus Deutschland: Die Kläger buchten im März 2020 eine zweiwöchige Reise auf die Kanarischen Inseln. Zwei Tage nach ihrer Ankunft dort wurden wegen der Corona-Pandemie die Strände gesperrt...