72 Neuinfizierte am 11. Dezember 2020
Hier im Landkreis Nürnberg gilt die Maskenpflicht auch draußen
NÜRNBERGER LAND (lra) – Am heutigen Tag sind 72 bestätigte Neuinfektionen mit dem Corona-Virus zu vermelden, aus Alfeld (2), Altdorf (2), Burgthann (4), Feucht (7), Henfenfeld (1), Hersbruck (6), Kichensittenbach (1), Lauf (19), Neuhaus (2), Neunkirchen (3), Offenhausen (2), Reichenschwand (1), Röthenbach (6), Rückersdorf (1), Schnaittach (8), Schwaig (1), Schwarzenbruck (3), Simmelsdorf (2) und Winkelhaid (1).
Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Corona-Fälle im Landkreis Nürnberger Land auf 2.785. 1.806 Personen gelten als genesen. Der Landkreis beklagt den Tod einer 85-jährigen aus Schnaittach, die im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstorben ist. Die Zahl der mit oder am Corona-Virus Verstorbenen liegt damit bei 68. Die vom RKI gemeldete 7-Tage-Inzidenz umgerechnet auf 100.000 Einwohner beträgt heute 225,4. Um den Wert deutschlandweit vergleichbar zu machen, wird er auf 100.000 Menschen umgerechnet.
Im Detail (Nennung ab fünf Fällen):
Alfeld: 16, Altdorf: 222, Burgthann: 181, Engelthal: 6, Feucht: 250, Happurg: 28, Hartenstein: 28, Henfenfeld: 10, Hersbruck: 135, Kirchensittenbach: 13, Lauf: 507, Leinburg: 74, Neuhaus: 31, Neunkirchen: 92, Offenhausen: 13, Ottensoos: 35, Pommelsbrunn: 66, Reichenschwand: 26, Röthenbach: 303, Rückersdorf: 57, Schnaittach: 172, Schwaig: 152, Schwarzenbruck: 141, Simmelsdorf: 34, Velden: 22, Vorra: 69, Winkelhaid: 99.
Seit dem 9. Dezember bis voraussichtlich zum 5. Januar gilt die 10. BayIfSMV
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/711/baymbl-2020-711.pdf
.
An folgenden Orten gilt die Maskenpflicht im Landkreis auch unter freiem Himmel:
- Stadt Lauf: Unterer Markplatz, einschließlich Nürnberger Tor und Friedensplatz bis zur Einmündung Glockengießer- / Nürnberger Straße; Oberer Marktplatz, einschließlich Hersbrucker Tor; Johannisstraße, vom Marktplatz bis zur Wasserbrücke
- Stadt Hersbruck: Oberer Markt im Bereich zwischen Einmündung Eisenhüttlein und dem Rathausbrunnen.
Diese Pflicht erstreckt sich auf den gesamten öffentlich zugänglichen Raum, also einschließlich der Gehsteige bis zu den Hauswänden. Nähere Informationen dazu im am 3. November erschienenen Amtsblatt.
Nachdem das Nürnberger Land beim 7-Tage-Inzidenz-Wert laut RKI die Marke von 200 überschritten hat, gelten für den Landkreis ab dem 9. Dezember, zusätzlich zu den allgemeinen Corona-Regelungen, weitere Einschränkungen:
- Von 21 bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung
untersagt, es sei denn, dies ist begründet. Begründete Ausnahmen sind
unter §25 der 10. BayIfSMV
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/711/baymbl-2020-711.pdf aufgeführt.
- Märkte zum Warenverkauf mit Ausnahme des Verkaufs von Lebensmitteln im
Rahmen regelmäßig stattfindender Wochenmärkte sind untersagt.
- An allen Schulen findet ab der Jahrgangsstufe acht mit Ausnahme der
jeweils letzten Jahrgangsstufe und der Schulen zur sonderpädagogischen
Förderung kein Unterricht in Präsenzform statt. In Musikschulen und
Fahrschulen darf kein Unterricht in Präsenzform mehr stattfinden.
Alle geltenden Regelungen unter: 10. BayIfSMV (Link:
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/711/baymbl-2020-711.pdf
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