Sondernutzungsgebühren entfallen 2020
So will die Stadt der Gastronomie auf die Sprünge helfen
NÜRNBERG (pm/nf) - Seit 18. Mai 2020 darf die Gastronomie im Freien wieder ihre Gäste bewirten. Die Stadt kommt den Gastronomiebetrieben entgegen und gewährt seitdem die Erweiterung von Freischankflächen auf städtischem Grund so großzügig wie möglich. Je nach Einzelfall ist sogar eine Ausdehnung auf Parkplatzflächen möglich.
Die Genehmigung erfolgt in einem einfachen, unbürokratischen und beschleunigten Verfahren per Online-Formular beim Liegenschaftsamt.Hierzu sagt Nürnbergs Wirtschaftsreferent Dr. Michael Fraas: „Die Gastronomie ist eine der am stärksten von den Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie betroffenen Branchen. Mit der Erweiterung der Freischankflächen wollen wir die Branche unterstützen. Zudem werden für die Freischankflächen im Jahr 2020 keine Sondernutzungsgebühren berechnet.“
Weitere Informationen und das Online-Formular für den Antrag zur Erweiterung der Freischankflächen gibt es auf der Homepage des Liegenschaftsamts:
www.liegenschaftsamt.nuernberg.de.
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