Polizeieinsatz in Gostenhof
Urteile gegen Linksautonome in Nürnberg abgemildert
NÜRNBERG (dpa/lby) - Die Urteile gegen zwei politische ,,Aktivisten" aus Nürnberg sind am Oberlandesgericht Nürnberg-Fürth abgemildert worden. Die beiden Männer im Alter von heute 52 und 33 Jahren waren 2020 vor dem Amtsgericht Nürnberg jeweils zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden.
Der 52-Jährige erreichte nun, dass er eine Haftstrafe von zehn Monaten erhielt und diese auf Bewährung ausgesetzt wurde. Die Haftstrafe des 33-Jährigen wurde auf 14 Monate verkürzt.
Hintergrund ist eine Sommernacht 2019 im Nürnberger Brennpunkt-Stadtteil Gostenhof, in der eine aufgebrachte Gruppe von 50 bis 60 Linksautonomen mehrere Polizeieinsatzkräfte unter Grölen und Rufen wie «Ganz Nürnberg hasst die Polizei» von einem Platz vertrieben hatte. Die Polizei war angerückt, um eine Gruppe zu kontrollieren, die spätabends auf dem Platz laut Musik hörte und feierte.
Der 52-Jährige war als Rädelsführer ausgemacht worden und zu einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Strafmaß hatten der Betroffene und sein Umfeld als ungewöhnlich hoch aufgefasst, weil dieser nicht vorbestraft ist. Als «völlig absurd» bezeichnete Verteidiger Michael Brenner die Strafe deshalb und auch, weil es an dem Abend keine tätlichen Übergriffe mit Verletzten gegeben hatte.
Der 33-jährige Mann hatte in erster Instanz eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten bekommen. Er ist mehrfach einschlägig vorbestraft und hatte auch in der jüngeren Vergangenheit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet. Er gab jedoch an, in der Sommernacht gar nicht an besagtem Platz gewesen zu sein. Eine Polizistin hatte zuvor jedoch angegeben, ihn zu «99 Prozent» identifiziert zu haben.
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