Nach tödlicher Messer-Attacke
Bayern beschließt neuen Opferfonds

Joachim Herrmann (links) und Florian Herrmann nehmen nach der Kabinettssitzung an einer Pressekonferenz teil. | Foto: Sven Hoppe/dpa
  • Joachim Herrmann (links) und Florian Herrmann nehmen nach der Kabinettssitzung an einer Pressekonferenz teil.
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  • Das Leid nach Gewaltverbrechen ist unermesslich. 
  • Nun schließt Bayern eine Lücke, um zumindest finanziell mehr Hilfe leisten zu können.

München (dpa/lby) - Nach dem Messerangriff in Aschaffenburg mit zwei Toten hat die bayerische Staatsregierung einen neuen Opferfonds ins Leben gerufen. Er wird zunächst mit einer Million Euro ausgestattet. Mit dem Geld soll künftig unter anderem auch Eltern wenigstens finanziell geholfen werden, deren Kinder bei einem Gewaltverbrechen getötet oder schwer verletzt werden.

«Die Staatsregierung ist sich schmerzhaft bewusst, dass eine finanzielle Entschädigung immer nur ein Symbol der Solidarität sein kann, aber zugleich eine wichtige Unterstützung in schwersten Zeiten», hieß es in der Mitteilung der Staatskanzlei. Deshalb schaffe man den neuen Bayerischen Opferfonds für Opfer von Gewaltverbrechen. Dieser solle bereits bestehende und gut funktionierende Mechanismen für den Opferschutz ergänzen und abrunden.

Denn während Witwen und Waisen getöteter Opfer nach aktuellem Recht weitreichende Entschädigungsansprüche haben, können beispielsweise Eltern getöteter oder schwer verletzter Kinder diese laut Staatskanzlei bisher meist nur in Ausnahmen geltend machen: wenn sie eine eigene psychische Schädigung – insbesondere aufgrund des Verlustes ihres Kindes – erleiden. Unter anderem für solche und ähnliche Härtefälle solle der Opferfonds da sein.

Änderung von Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz dauert

Bei dem Messerangriff in Aschaffenburg waren am 22. Januar ein zweijähriger Junge und ein Mann getötet sowie zwei weitere Menschen schwer verletzt worden. Als Täter wurde ein 28 Jahre alter, ausreisepflichtiger Afghane festgenommen. Die Tat löste bundesweit eine neue Debatte über die Migrationspolitik und die Sicherheit in Deutschland aus.

Zudem stellte die Staatsregierung in Aussicht, die bayerischen Regelungen für die Unterbringung psychisch Kranker zu überprüfen. Das wird aber dauern: Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) kündigte nach der Kabinettssitzung an, die zuständigen Ministerien sollten dies ausarbeiten. Doch das Thema sei hochkomplex: Man wolle einerseits Menschen, die an einer psychischen Erkrankung litten und ungefährlich seien, nicht stigmatisieren. Andererseits gehe es darum, für mehr Sicherheit der Menschen im Land zu sorgen.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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