Umweltfreundliche Streumittel
Der Winter kommt: Schippen ist Pflicht!
FÜRTH – Das Tiefbauamt der Stadt Fürth erinnert, dass Hausbesitzer bei Schnee und Eis verpflichtet sind, auf den Gehwegen vor ihren Grundstücken für sichere Verhältnisse zu sorgen. In der sogenannten Reinhaltungsverordnung ist festgelegt, dass die Anlieger öffentliche Wege auf der ganzen Länge eines angrenzenden Grundstücks und mindestens in einer Breite von einem Meter zu räumen haben. Bei Schnee-, Reif- und Eisglätte müssen sie zudem abstumpfende Mittel wie Sand und Splitt streuen. Das gilt...