Drogen-Legalisierung
Breite Ernüchterung bei Cannabis-Firmen
FRANKFURT / MAIN (dpa/mue) - Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestags ist endgültig klar, was sich schon seit Monaten abzeichnete: Die Teil-Legalisierung von Cannabis für den Freizeitkonsum geht lange nicht so weit, wie im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung angepeilt. Zwar soll Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgenommen werden, wo es bisher neben anderen Drogen als verbotene Substanz geführt und mit Strafvorschriften belegt ist. Besitz und Eigenanbau begrenzter Mengen sollen...