Klares Urteil beim Prozess um die Kasernstraße
FORCHHEIM (pm/rr) - Der Berufungsprozess für die Straßenbaubeiträge der Kasernstraße wurde von der Stadt Forchheim vollumfänglich gewonnen. Damit gilt die Kasernstraße als Anlieger- und nicht als Haupterschließungsstraße. Das Urteil des Bayerischen Veraltungsgerichtshof (BayVGH) vom 13.09.2017 wird nun abgeändert. Bereits am 26. Oktober 2017 wurde eine Stadtratssitzung einberufen, da sich die Stadt Forchheim gegen das Urteil des BayVGH in Sachen "Straßenbaubeiträge Kasernstraße" ausgesprochen...