Tagesgeld und Sparkonten
BGH: Negativzinsen auf Einlagen teils unzulässig
Banken und Sparkassen berechneten manchen Kunden über Jahre Zinsen für die Aufbewahrung von Geldeinlagen. Aber durften sie das? Ein Urteil aus Karlsruhe klärt vieles auf. Karlsruhe (dpa/nf) - Im juristischen Streit um Negativzinsen auf Bankguthaben hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe für mehr Klarheit gesorgt. Nach einem Urteil des Gerichts dürfen Banken und Sparkassen die sogenannten Verwahrentgelte nicht für Einlagen auf Spar- und Tagesgeldkonten erheben. Bei Girokonten sind die...