Digitalisierung
E-Rezepte für alle – ein Durchbruch?

Symbolfoto: Fabian Sommer/dpa
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Berlin (dpa) - Elektronische Rezepte sollen nach jahrelangen Verzögerungen 2024 endlich den Durchbruch schaffen und zum Standard für Millionen Patientinnen und Patienten werden. Was bringt uns das Ganze?

Vom 1. Januar an müssen alle Praxen Medikamenten-Verschreibungen digital ausstellen können, die dann auf mehreren Wegen einzulösen sind. Verbraucherschützer sehen viele praktische Vorteile mit E-Rezepten anstelle der gewohnten rosa Zettel, dringen aber auch auf eine passende Umsetzung bei den Ärztinnen und Ärzten. Die Praxen bauen auf stabile technische Bedingungen, wenn die Alltagsanwendung nun in großem Stil anläuft. «Mit dem E-Rezept starten wir die Aufholjagd in der Digitalisierung», verkündete Minister Karl Lauterbach (SPD) mit Blick auf das bisher kaum vernetzte deutsche Gesundheitswesen. Ein Start auf breiter Front verzögerte sich mehrfach auch wegen Technikproblemen. Der Bundestag beschloss nun aber ein von der Ampel-Koalition vorgelegtes Gesetz, das Praxen ab 1. Januar verpflichtet, Rezepte elektronisch auszustellen.

Erst kommt noch der Bundesrat

Das Gesetz muss Anfang Februar zwar erst noch abschließend in den Bundesrat; das Ministerium wies die Akteure des Gesundheitswesens aber bereits darauf hin, dass die Voraussetzungen zur verpflichtenden Nutzung des E-Rezepts ab 1. Januar 2024 gegeben seien, so dass sie ab dann greife. Hintergrund ist, dass die Pflicht nach bisheriger Gesetzeslage eigentlich auch schon ab Anfang 2022 bestanden hätte.

Praxen wollen kein Testlabor sein

Nun sind die Erwartungen hoch, dass das Vorzeigeprojekt läuft. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung machte klar, dass dafür auch die technischen Bedingungen zuverlässig sein müssen. «Werktäglich stellen die Praxen in Deutschland über 1,5 Millionen Rezepte aus», sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. «Das muss verlässlich und gesichert funktionieren, die Praxen sind schließlich kein digitales Testlabor.» Die Erfahrungen der ersten Tage würden zeigen, ob die Systeme stabil genug seien, um die Massenanwendung zu stemmen.

Die Praxen konnten sich in den vergangenen Monaten vorbereiten und umstellen, denn es waren noch nicht überall die Voraussetzungen dafür da. Dazu gehört ein Verbindungsgerät für die geschützte Datenautobahn des Gesundheitswesens, jedes E-Rezept braucht zudem eine elektronische Signatur des Arztes oder der Ärztin. Ein gewisser Druck zum Umstellen ist gesetzlich auch vorgesehen: Machen Praxen nicht mit, können ihnen pauschale Kürzungen bei der Vergütung um ein Prozent drohen.

Nutzen für Patienten

Die Verbraucherzentralen sehen viele Vorteile für Patientinnen und Patienten. Der Fachreferent beim Bundesverband, Lucas Auer, sagte der dpa: «So kann die Apotheke vorab prüfen, ob das Medikament vorrätig ist und es bei Bedarf bestellen.» Das spare unnötige Wege. Auch gebe es kein Rätselraten über unleserliche handschriftliche Hinweise auf Rezepten mehr. Zudem könnten Folgerezepte digital ausgestellt werden, ohne dass man noch mal zur Praxis muss. Der größte Vorteil liege in der Minimierung von Risiken: Die digitale Erfassung aller Medikamente ermögliche einen leichten Überblick über Wechselwirkungen. Die Verbraucherschützer haben aber auch ein Auge auf die Abläufe bei der elektronischen Unterschrift: Wenn Praxen die ausgestellten E-Rezepte erst nachträglich signieren, zum Beispiel gesammelt am Ende des Tages, könnte man sein E-Rezept so lange nicht einlösen. Derartige Wartezeiten wären nicht akzeptabel, sagte Experte Auer. Daher müsse dafür gesorgt werden, dass Patientinnen und Patienten ihr E-Rezept direkt nach dem Praxisbesuch einlösen können.

Drei Einlöse-Wege möglich

Schon länger sind E-Rezepte anstelle der gewohnten rosa Zettel über eine spezielle App einzulösen - oder mit einem ausgedruckten QR-Code auf Papier. Doch Breitenwirkung hatte das bisher nicht. Inzwischen gibt es aber noch einen dritten, einfacheren Einlöse-Weg, bei dem man in der Apotheke die Versichertenkarte von der Krankenkasse in ein Lesegerät steckt. Dabei werden die E-Rezepte nicht auf der Karte gespeichert, sondern auf einem zentralen Server. Beim Einstecken der Karte wird die Apotheke dann autorisiert, sie von dort abzurufen. Künftig soll die E-Rezept-App auch in Kassen-Apps integriert werden.

Verbraucherschützer Auer weist darauf hin, dass die elektronische Gesundheitskarte dafür NFC-fähig sein muss - also zum drahtlosen Datenaustausch mit anderen Geräten geeignet. Erkennbar sei das an einem Symbol im oberen Bereich der Karte. «Menschen, die digitale Angebote nicht nutzen können oder wollen, dürfen nicht zurückgelassen werden», betonte er generell. Für sie müssten Unterstützungsangebote und analoge Alternativen mitgedacht werden. «Insofern ist es zu begrüßen, dass Papierrezepte ihre Gültigkeit behalten.»

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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