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Zoff um Döner geht in heiße Phase

Symbolfoto: © Jens Kalaene/dpa
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BRÜSSEL / ISTANBUL (dpa/mue) - Sollte es für die Herstellung von Dönerfleisch europaweit einheitliche Regeln geben? Und wenn ja, wie sollten diese aussehen? Über diese Fragen bahnt sich ein unappetitlicher Streit zwischen der deutschen und türkischen Dönerlobby an.

Hintergrund ist ein Vorstoß des Internationalen Dönerverbands (Udofed). Er hat bei der Europäischen Union beantragt, Döner auf die EU-Liste mit «garantiert traditionellen Spezialitäten» aufzunehmen. Sollte dem Begehren stattgegeben werden, müssten Dönerspieße künftig in der gesamten EU nach einheitlichen Regeln hergestellt werden. In Deutschland sind Gastronomie und Fleischproduzenten alarmiert und gehen mit Unterstützung der Bundesregierung gegen den Vorstoß vor. Ein Kritikpunkt: Sollte der Antrag angenommen werden, würde die in der Bundesrepublik übliche Verwendung von Kalb- und Jungrindfleisch sowie von Putenfleisch für die Dönerproduktion illegal werden. Nach dem Antrag aus der Türkei hat Döner nämlich aus Fleisch von mindestens sechzehn Monate alten Rindern oder Keulen- und/oder Rückenfleisch von mindestens sechs Monate alten Schafen zu bestehen. Einzige Alternative wäre demnach Döner aus Hähnchenfleisch, der aus Hähnchenbrust und/oder Hähnchenschenkeln hergestellt werden müsste. Genau geregelt würde zum Beispiel auch, welche Zutaten für die Marinade zulässig sind, wie dick die Fleischscheiben zu sein haben und wie lange mariniert werden muss.

Wie der Streit ausgeht, könnte schon bald entschieden werden. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur hat in dem Prüfverfahren zu dem bereits 2022 eingereichten Antrag jüngst die heiße Phase begonnen. Demnach prüft die EU-Kommission seit einigen Tagen als zuständige Behörde die Einsprüche. Wenn sie als zulässig beurteilt werden, würde sie Konsultationen zur Streitbeilegung anordnen. Sollte in diesen keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, müsste sich ein Ausschuss aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten mit dem Fall beschäftigen. Dieser könnte der Kommission dann per Mehrheitsbeschluss vorgeben, ob sie dem Antrag stattgeben soll oder nicht.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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