Stadt Fürth gewinnt Prozess wegen Unfall-Haftung
Kind war in der Dunkelheit über eine Absperrkette gestürzt

Stadt Fürth bekommt im Streit um die Haftung für den Unfall eines Kindes an einer Absperrkette Recht. | Foto: Arne Dedert/dpa
  • Stadt Fürth bekommt im Streit um die Haftung für den Unfall eines Kindes an einer Absperrkette Recht.
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FÜRTH (dpa/lby) - Im Streit um die Haftung für den Unfall eines Kindes an einer Absperrkette hat das Oberlandesgericht Nürnberg in zweiter Instanz der Stadt Fürth Recht gegeben. 

Die Stadt habe ihre Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt, auch wenn die am Straßenrand gezogene Absperrkette nicht weithin sichtbar gewesen sei, urteilte das Oberlandesgericht - und hob damit eine erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth aus dem vergangenen Jahr auf (Az.: 4 U 47/20).

Schwere Verletzung am Ohr des Achtjährigen

Ein Achtjähriger hatte 2016 in Fürth versucht, über die Straße zum Auto des Vaters zu laufen, hatte in der Dämmerung die Absperrkette übersehen und war gestürzt. Der Bub wurde dabei schwer am Ohr verletzt und musste mehrfach operiert werden. Er leidet den Angaben des Gerichts zufolge noch heute unter den Folgen und verlangt von der Stadt Fürth Schadenersatz. Die Kette sei nicht ausreichend sichtbar gewesen. Der Kläger hat Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingereicht, das Urteil des OLG ist damit noch nicht rechtskräftig.

Volle Schuld beim Kind

Bereits das Landgericht hatte in erster Instanz festgestellt, den Jungen treffe eine Mitschuld von 50 Prozent, obwohl sich die Kette farblich nicht vom Fahrbahnbelag abgehoben habe und sie bei Dunkelheit kaum zu erkennen war. Die Stadt Fürth war in Berufung gegangen und hatte argumentiert, durch die Farbahnbeleuchtung sei die Kette deutlich zu erkennen gewesen. Das OLG kippte die Entscheidung und sieht die volle Schuld beim Kind. "Der Senat hat sich davon überzeugt, dass die Kette auch bei den zum Unfallzeitpunkt herrschenden Lichtverhältnissen und auch unter Berücksichtigung der Körpergröße des Kindes bei gebotener Aufmerksamkeit nicht zu übersehen ist", heißt es in einer Mitteilung des OLG. Die Stadt habe somit ihren Verkehrssicherungspflichten genügt.

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Autor:

Arthur Kreklau aus Fürth

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