Zugunglück in Garmisch
Ermittlungen gegen vier Beschuldigte

Einer der insgesamt sechs Zugteile steht mit den Rädern neben dem Gleisbett.  | Foto:  Angelika Warmuth/dpa/Archivbild
  • Einer der insgesamt sechs Zugteile steht mit den Rädern neben dem Gleisbett.
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GARMISCH-PARTENKIRCHEN (dpa) - Die Staatsanwaltschaft München II hat nach dem Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen die Ermittlungen auf eine vierte Person ausgeweitet. Damit werde nun gegen insgesamt vier Mitarbeiter der Deutschen Bahn wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt, sagte ein Sprecher der Anklagebehörde der Deutschen Presse-Agentur. Bei dem vierten Beschuldigten handele es sich um einen Fahrdienstleiter. Damit sind nun zwei Fahrdienstleiter im Visier der Ermittler.

Der Regionalzug von Garmisch-Partenkirchen nach München war am 3. Juni kurz nach der Abfahrt entgleist. Vier Frauen und ein 14-Jähriger aus der Region starben. 16 Menschen wurden schwer verletzt, etwa 50 leicht.

Das Ermittlungsverfahren bedeute nicht, dass die Beschuldigten tatsächlich eine Mitschuld treffen und Anklage erhoben werde - es könne auch zu einer Einstellung des Verfahrens kommen, erläuterte die Anklagebehörde.

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Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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