Falschparkern drohen drastische Strafen

Das klassische Knöllchen ist die eine Möglichkeit – (notorischen) Falschparkern können unter Umständen jedoch noch schärfere Strafen drohen. Symbolfoto: © spuno/Fotolia.com
  • Das klassische Knöllchen ist die eine Möglichkeit – (notorischen) Falschparkern können unter Umständen jedoch noch schärfere Strafen drohen. Symbolfoto: © spuno/Fotolia.com
  • hochgeladen von Redaktion MarktSpiegel

(ampnet/mue) - Falschparken gilt unter Autofahrern häufig als Kavaliersdelikt. Die Zeit drängt, kein Parkraum ist in Sicht – „lassen wir es also drauf ankommen“, denken viele im Zweifelsfall.


Tatsächlich kosten solche Ordnungswidrigkeiten auch oftmals „nur“ 10 Euro. Wer sich allerdings als zu nonchalanter Falschparker erweist, dem kann im ungünstigen Fall ein deutlich höheres Bußgeld drohen, das Fahrzeug abgeschleppt oder er selbst bei mehrfachen Wiederholungen zu einem medizinisch-psychologischen Test verdonnert werden. Und wer den nicht besteht, ist den Führerschein los. Wer durch sein Falschparken andere Verkehrsteilnehmer behindert oder sein Fahrzeug im Halteverbot bzw. im eingeschränkten Halteverbot abstellt, muss schon 15 Euro einkalkulieren. Gleiches kostet das Überziehen der Parkzeit an einer Parkuhr oder eines Parkscheins um mehr als 30 Minuten. Dabei gilt: Mit zunehmender Überziehung bzw. Behinderung steigt die Höhe des Bußgeldes bis auf mögliche 35 Euro; bei Behinderungen werden für Falschparker meist gleich 30 Euro fällig. Auch Parken in der zweiten Reihe, um sich „nur schnell ein Eis zu holen“, kann das Naschwerk um bis zu 35 Euro verteuern.

Wer mit seinem falsch geparkten Fahrzeug Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr oder eines Rettungsdienstes behindert, wird mit bis zu 65 Euro zur Kasse gebeten. Als „Bonus“ gibt es einen Punkt im Flensburger Zentralregister obendrauf. Ein solcher Eintrag blüht auch denjenigen, die das grundsätzliche Parkverbot auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ignorieren. Richtig tief in die Tasche greifen müssen auch Autofahrer, deren Fahrzeug abgeschleppt wurde, weil es verbotenerweise eine Feuerwehreinfahrt, einen Gehweg, Fußgängerüberweg, eine Fußgängerzone, einen Anwohner- bzw. Behindertenparkplatz oder eine Bushaltestelle zuparkte. Dann werden die Abschleppkosten sowie zusätzlich Verwaltungsgebühren der jeweiligen Kommune plus ein Bußgeld fällig – alles zusammen kann sich unterm Strich leicht auf einige Hunderter summieren.

Freihalten ist ordnungswidrig

Ein freier Parkplatz wird also schnell zu einem „wertvollen Gut“, dass sich manche Verkehrsteilnehmer dazu veranlasst sehen, sich dieses freizuhalten, bis sie in der Lage sind, ihr Fahrzeug darauf abzustellen. Zu einer solchen „Blockade“ ist jedoch niemand berechtigt. Im Gegenteil: Das Freihalten eines Parkplatzes durch eine Person oder Gegenstände stellt eine gebührenpflichtige Ordnungswidrigkeit dar. Nach Auffassung einiger Gerichte ist es anderen Autofahrern sogar gestattet, sich gegen eine solche Nötigung zu wehren, indem die blockierende Person vorsichtig und ohne sie zu gefährden weggedrängt wird. Doch Achtung: Bei der Beurteilung solcher Tatbestände gehen die Meinungen der Richter zum Teil auseinander! Das „Recht“ auf einen Parkplatz misst die Rechtsprechung demjenigen zu, der sich als Erster unmittelbar an dem Parkraum befindet. Das trifft nicht beim Warten auf der Gegenfahrbahn zu. Wer meint, sich vor dem Wartenden noch schnell in die frei werdende Parklücke hineindrängen zu müssen, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

13 folgen diesem Profil

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.