Dieselfahrerbote ++ Verkehrsclub
Nach der Klage ist vor der Klage: Umwelthilfe zieht wieder vor Gericht
MÜNCHEN (dpa/lby) - Im Streit um Dieselfahrverbote in der Landeshauptstadt München erhebt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) neue Vorwürfe insbesondere gegen die Staatsregierung und die Regierung von Oberbayern: Mit der jahrelangen Ablehnung von Dieselfahrverboten hätten sich Umweltministerium und Bezirksregierung bewusst über die inhaltliche und rechtliche Einschätzung von Experten in der Regierung von Oberbayern hinweggesetzt.
Die DUH legte dazu jetzt zahlreiche Auszüge aus Akten hervor, die sie nach eigener Aussage nach langem Streit von der Bezirksregierung erhalten hatte. Darin finden sich einige sehr klare Stellungnahmen der Regierungsfachleute, in denen diese aus rechtlichen und inhaltlichen Gründen früh und wiederholt auf ein Dieselfahrverbot drangen.
Der politische und juristische Streit um die Luftqualität in München tobt schon viele Jahre. Hintergrund ist, dass an einzelnen Messstellen Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) jahrelang deutlich überschritten wurden. Deshalb zog die DUH wiederholt vor Gericht, um wirksame Maßnahmen für eine Verbesserung der Luftqualität zu erzwingen.
Tatsächlich gilt seit Februar 2023 nun eine erste Stufe eines Dieselfahrverbots: Seither dürfen Diesel mit der Norm Euro 4 und schlechter bis auf einige Ausnahmen nicht mehr in die entsprechende Umweltzone fahren. Eigentlich hätte das entsprechende Dieselfahrverbot ab Oktober dann auch auf Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 ausgeweitet werden sollen. Dies wurde aber nicht umgesetzt - weshalb sich die DUH und der Verkehrsclub Deutschland an diesem Donnerstag erneut vor Gericht treffen: Mit einer Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wollen die beiden Organisationen erreichen, dass München die schärferen Fahrverbote auf dem und innerhalb des Mittleren Rings doch noch umsetzt.
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