Letzte Chance, alte Haustür- und Fernabsatzverträge zu widerrufen

Am 27. Juni läuft die Übergangsfrist ab

REGION/NÜRNBERG (pm/nf) - Wer vor dem 13. Juni 2014 an der Haustür, am Telefon oder im Internet Verträge abgeschlossen hat, kann diese bei fehlender oder fehlerhafter Widerrufsbelehrung nur noch bis zum 27. Juni widerrufen. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt für Altverträge eine Übergangsregelung. Darauf weist die Verbraucherzentrale in Nürnberg hin.

„Bei vielen alten Verträgen hat wegen fehlender oder falscher Belehrung zum Widerruf nie eine Frist zu laufen begonnen, in der der Widerruf erklärt werden musste“, erklärt Gisela Linke von der Nürnberger Beratungsstelle der Verbraucherzentrale. Mit der Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie in deutsches Recht zum 13. Juni 2014 ist damit aber Schluss. Die Frist zum 14-tägigen Widerruf beginnt zwar auch nach neuem Recht erst, wenn der Kunde gemäß der gesetzlichen Vorgaben über diese Möglichkeit informiert wurde. Im Unterschied zu früher endet das Recht auf Widerruf aber in jedem Fall spätestens ein Jahr und 14 Tage nach Vertragsschluss beziehungsweise Erhalt der Ware. Das gilt auch, wenn die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß war.

„Verbraucher, die noch ungeliebte Altverträge aus der Zeit vor dem 13. Juni 2014 haben, sollten diese rechtzeitig vor dem Ende der Übergangsfrist auf ein möglicherweise noch bestehendes Widerrufsrecht prüfen“, rät Verbraucherexpertin Gisela Linke. „Gegebenenfalls ergibt sich eine Möglichkeit, den Vertrag noch rückgängig zu machen.“ Bei Verträgen über Finanzdienstleistungen, wie zum Beispiel Darlehensverträgen, ist weiterhin ein „ewiges“ Widerrufsrecht möglich. Wer einen Vertrag prüfen lassen möchte, kann sich an die Beratungsstelle am Albrecht-Dürer-Platz 6 wenden. Eine Terminvereinbarung ist dienstags von 9 bis 10 Uhr und 14 bis 16:30 Uhr unter der Telefonnummer 0911/ 24 26 512 möglich.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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