Zigaretten und Branntwein geschmuggelt: Was ist in der EU erlaubt?

Alkohol und Tabak geschmuggelt – auch innerhalb der EU ist nicht alles erlaubt. | Foto: Copyright Zoll
  • Alkohol und Tabak geschmuggelt – auch innerhalb der EU ist nicht alles erlaubt.
  • Foto: Copyright Zoll
  • hochgeladen von Redaktion MarktSpiegel

NÜRNBERG/REGION (nf/pm) - Knapp 7.000 Stück Zigaretten und über 85 Liter Branntwein entdeckten Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Nürnberg Ende Mai in einem bulgarischen Transporter.

Bei einer Kontrolle auf dem Parkplatz Auergründel an der Autobahn 6 Amberg-Heilbronn gaben die vier Insassen an, lediglich 80 Stück Zigaretten dabei zu haben. Im Fahrzeug fanden die Beamten dann jedoch die weitaus größeren Mengen, die Eigentum einer 24-jährigen Mitfahrerin waren. Ein persönlicher Bedarf war bei diesen Mengen nicht mehr glaubhaft und so wurden Abgaben in Höhe von über 1.500 Euro fällig.

Hintergrund:

Sie können für Ihren persönlichen Bedarf grundsätzlich aus jedem Mitgliedstaat der EU - ausgenommen Sondergebiete - Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitbringen. Manchmal werden allerdings Waren in so großen Mengen mitgebracht, dass eine rein private Verwendung zweifelhaft erscheinen muss. Für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Zigaretten, Alkohol oder Kaffee wurden deshalb Richtmengen festgelegt, bis zu denen eine Verwendung zu privaten Zwecken angenommen wird. Bei Branntwein sind dies zum Beispiel zehn Liter.

Weitere Informationen unter
www.zoll.de.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

13 folgen diesem Profil

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.