Kosten für das Betreuen von Heimtieren sind absetzbar
REGION - (IVH) - Es ist wieder soweit, die Abgabe der Steuererklärung rückt näher. Für Heimtierhalter kann sich eine Steuerklärung besonders lohnen. Denn ob Hund, Katze, Kaninchen oder Zierfische: Hat der Tierhalter im entsprechenden Steuerjahr eine Betreuung für seine Lieblinge in Anspruch genommen, kann er die dafür entstandenen Kosten steuerlich geltend machen. Zur Betreuung eines Heimtieres gehören unter anderem das Füttern, Waschen, die Fellpflege, das Beschäftigen des Tieres, das Gassi...