Wird Bayern auf ewig Deutschlands Melkkuh bleiben?
CSU will wieder einmal gegen den Länderfinanzausgleich klagen
MÜNCHEN (dpa/vs) - Dass Bayern seit Jahrzehnten die sprichwörtliche "Melkkuh" ist, was den sogenannten Länderfinanzausgleich betrifft, ist hinlänglich bekannt. Ebenso lange dauert auch schon der Kampf der CSU gegen diese Schieflage. Doch getan hat sich seitdem nur wenig. Jetzt gibt es einen erneuten Vorstoß aus Bayern. Wird der bayerische Löwe wieder als Bettvorleger enden?
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat angekündigt, noch im ersten Halbjahr eine Klage gegen den Länderfinanzausgleich einzureichen. «Es ist einfach nur noch unfair und ungerecht», sagte der CSU-Vorsitzende der «Bild am Sonntag».
Fünf Geberländer hatten den elf finanzschwächeren Bundesländern im vergangenen Jahr 18,5 Milliarden Euro gezahlt. Davon trug Bayern mit Zahlungen von 9,9 Milliarden Euro mehr als die Hälfte bei. Es sei eine Schmerzensgrenze erreicht: «Wir sind solidarisch, aber nicht naiv», sagte Söder. «Wir wollen den Länderfinanzausgleich nicht abschaffen, aber reformieren und die bayerischen Steuerzahler entlasten.»
Der bayerische FDP-Chef Martin Hagen sagte, die Staatsregierung habe die Reform des Länderfinanzausgleichs 2016 als großen Erfolg gefeiert. Söder sei bei den Verhandlungen damals als Finanzminister federführend gewesen. Die angekündigte Klage sei «peinlich und schlicht ein durchsichtiges Wahlkampfmanöver».
Der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) entgegnete, Bayern habe «in den Anfangsjahren 3,4 Milliarden Euro erhalten aber mittlerweile über 108 Milliarden Euro eingezahlt». Trotz der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zeige sich erneut ein wachsendes Ungleichgewicht. «Solidarität und Eigenverantwortung müssen wieder in Einklang gebracht werden.»
Bayern und Hessen hatten 2013 schon einmal gegen den damaligen Länderfinanzausgleich geklagt, ihre Klage nach der Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern aber 2017 zurückgezogen. Das System heißt heute Finanzkraftausgleich. Es dient dem im Grundgesetz verankerten Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland.
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