Prozess gegen Bezirkstagspräsident Erwin Dotzel
Heute beginnt die Verhandlung vor dem Amtsgericht

Ein Marienkäfer auf dem Weg zu einer Blattlaus-Gruppe. Eine schwarze Farbe haben sie ja, Aber darf man trotzdem einen Parteikollegen als "Laus" bezeichnen? | Foto: Tunatura - stock.adobe.com (Symbolbild)
  • Ein Marienkäfer auf dem Weg zu einer Blattlaus-Gruppe. Eine schwarze Farbe haben sie ja, Aber darf man trotzdem einen Parteikollegen als "Laus" bezeichnen?
  • Foto: Tunatura - stock.adobe.com (Symbolbild)
  • hochgeladen von Victor Schlampp

OBERNBURG AM MAIN (dpa/lby) - Unterfrankens Bezirkstagspräsident Erwin Dotzel muss sich am heutigen Donnerstag (10.00 Uhr) wegen Beleidigung vor dem Amtsgericht Obernburg verantworten. Es ist nur ein Verhandlungstag anberaumt, ein Urteil könnte am selben Tag erfolgen. Als Zeuge geladen ist nach Gerichtsangaben nur der mutmaßlich Geschädigte.

Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg wirft Dotzel vor, im vergangenen September in einem Gruppen-Chat des CSU-Ortsverbandes Wörth am Main einen Parteifreund als «rechte Laus» bezeichnet zu haben. Deshalb hatte die Behörde beim Amtsgericht den Erlass eines Strafbefehls wegen Beleidigung und die Verhängung einer Geldstrafe beantragt - das Gericht kam dem nach. Dotzel sollte demzufolge 20 Tagessätze je 160 Euro zahlen. Dagegen legte er Einspruch ein, damit kommt es nun zu einer Hauptverhandlung.

Dotzel muss persönlich vor Gericht erscheinen. Er ist seit 2007 Bezirkstagspräsident. Beleidigung kann mit einer Freiheitsstrafe oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.

Auf dpa-Anfrage wollte sich Dotzel bisher nicht zu den Vorwürfen äußern. Dem «Main-Echo» sagte er einst, er habe inhaltlich nichts zurückzunehmen, lediglich die Formulierung «rechte Laus». «Rechte Gesinnung» wäre die bessere Formulierung gewesen.

In einem Zivilprozess in der Sache vor dem Landgericht Aschaffenburg war Dotzel im Juli zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 750 Euro an das mutmaßliche Opfer verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - beiden Seiten haben Berufung eingelegt. Nun muss sich das Oberlandesgericht Bamberg mit dem Fall befassen.

Autor:

Victor Schlampp aus Schwabach

Webseite von Victor Schlampp
Victor Schlampp auf Facebook
Victor Schlampp auf Instagram
Victor Schlampp auf X (vormals Twitter)
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

13 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.