Zwei Schülerinnen
Nach Protest drohen jetzt strafrechtliche Konsequenzen

Zwei Schülerinnen haben einen Fahnenmast außen vor der Bayerischen Staatskanzlei in München erklommen.  | Foto: Thomas Vonier/SZ/dpa
  • Zwei Schülerinnen haben einen Fahnenmast außen vor der Bayerischen Staatskanzlei in München erklommen.
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MÜNCHEN (dpa/lby/nf) - Nach dem Protest gegen das bayerische "Genderverbot" vor der Staatskanzlei drohen den beiden Aktivistinnen nun strafrechtliche Konsequenzen. «Gegen beide Personen wurden Anzeigen unter anderem wegen Verstöße nach dem Versammlungsgesetz, Hausfriedensbruch sowie Widerstand gegen Vollzugsbeamte erstattet», teilte das Polizeipräsidium München mit.

Am Mittwoch hatten zwei Schülerinnen aus Protest zwischen zwei Fahnenmasten vor der Staatskanzlei ein Banner mit der Aufschrift "*innen" angebracht. In luftiger Höhe hatten sie rund zwei Stunden in selbst installierten Schaukeln ausgeharrt. Mit der Aktion wollten sie nach eigenen Angaben "andere Schüler*innen, Auszubildende und Student*innen" auffordern, in Klausuren sowie im Alltag weiter zu "gendern", um sich gegen "Diskriminierung" auszusprechen», wie sie im Anschluss mitteilten.

«Der wiederholten Aufforderung die Fahnenmasten herunterzuklettern und sich zu einer anderen Örtlichkeit zu begeben, kamen die beiden Personen nicht nach», hieß es von der Polizei. Daraufhin sei die Versammlung aufgelöst und die beiden Personen durch speziell geschulte Polizeikräfte gesichert zu Boden gebracht worden. «Hierbei widersetzten sie sich den polizeilichen Maßnahmen.» Die beiden Personen seien nach Feststellung ihrer Identität wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden.

Rechtschreibung, Grammatik, Orthografie

In Behörden in Bayern ist die Gendersprache mit Sonderzeichen zur Geschlechterumschreibung unzulässig. Der Ministerrat hat eine entsprechende Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) beschlossen. Die AGO verpflichtet die staatlichen Behörden bereits jetzt, die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung im dienstlichen Schriftverkehr anzuwenden. In der Allgemeinen Geschäftsordnung (AGO) für die Behörden des Freistaates Bayern heißt es jetzt: "Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind unzulässig."

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren zuletzt mit Beschluss vom 15.12.2023 nicht empfohlen und darauf hingewiesen, dass es sich um Eingriffe in Wortbildung, Grammatik und Orthografie handelt, die die Verständlichkeit von Texten beeinträchtigen können. Die amtliche Regelung der Rechtschreibung ist auch Grundlage des Unterrichts an den bayerischen Schulen.

Die beiden Schülerinnen begründeten ihre Aktion mit der aus ihrer Sicht gegebenen Diskriminierung und Ausgrenzung von Menschen, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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