Verbraucherschützer warnen vor Untätigkeit

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(pm/mue) - Aufpassen! Anschreiben des Rundfunkbeitragsservices zu ignorieren, kann weitreichende Folgen haben.


Es wird vielmehr dringend geraten, bei fälligen Forderungen nicht untätig zu bleiben. „Früher oder später wird ein Beitragsbescheid, ein Festsetzungsbescheid und anschließend die Vollstreckung erfolgen“, warnt Rechtsexpertin Gisela Linke von der Nürnberger Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Bayern. Darüber hinaus könne ein solcher Zahlungskonflikt einen Eintrag im Schufa-Register nach sich ziehen. „Wer denkt, dass er nicht zahlen muss, sollte gegenüber dem Beitragsservice frühzeitig Widerspruch einlegen“, so Gisela Linke weiter. Nach ihrer Erfahrung gebe es immer wieder Fälle, bei denen es sich um Missverständnisse handeln würde, die sich klären lassen.

Seit dem Inkrafttreten des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags 2013 gilt der Grundsatz: eine Wohnung – ein Beitrag. Das bedeutet, die Zwangsgebühr ist unabhängig von den vorhandenen Empfangsgeräten und der Anzahl der Personen, die in einer Wohnung leben zu zahlen. Im Klartext: Gezahlt werden muss in jedem Fall, auch wenn kein Radio- und/oder TV-Empfang genutzt wird und dem entsprechend noch nicht einmal Geräte vorhanden sind.

Bei Fragen rund um den Rundfunkbeitrag bietet die Nürnberger Verbraucherzentrale Rat und Unterstützung an; die Beratung ist kostenfrei und erfolgt persönlich in der Beratungsstelle am Albrecht-Dürer-Platz 6. Informationen zur Terminvereinbarung und den Öffnungszeiten gibt‘s im Internet:

www.verbraucherzentrale-bayern.de

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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