Wie wähle ich richtig

Beiträge zum Thema Wie wähle ich richtig

Ratgeber
Muster (Ausschnitt): So sieht der Stimmzettel zur Europawahl 2014 in Deutschland aus (Quelle: Bayer. Landesamt f. Statistik u. Datenverarbeitung)

Europawahl 2014: Wie wähle ich richtig?

Ende Mai 2014 ist es wieder soweit: Dann sind rund 375 Millionen Wahlberechtigte in den 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgefordert, ein neues Europäisches Parlament zu wählen. In Deutschland findet die Wahl am 25. Mai 2014 statt und stellt viele Wähler vor zahlreiche Fragen: Wen oder was wähle ich überhaupt bei der Europawahl? Wie sieht ein Stimmzettel aus? Und wie wähle ich eigentlich richtig? Antworten auf diese und weitere Fragen haben wir für Sie auf den folgenden Seiten...

  • Nürnberg
  • 15.05.14
Ratgeber
Quelle: Fotolia

Europawahl 2014: Wie läuft die Wahl ab?

In welchen Ländern wird gewählt? Seit 1976 wird alle fünf Jahre die Europawahl in den 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union durchgeführt. In einem Zeitraum von vier Tagen finden die Europawahlen in den verschiedenen EU-Ländern statt. Jedes Land kann selbst entscheiden, an welchem Tag die Wahl durchgeführt werden soll - in Deutschland ist das der 25. Mai 2014. Wie wird in den einzelnen Ländern gewählt? Die Europawahl wird anhand von nationalen Wahlgesetzen durchgeführt. Daher haben die...

  • Nürnberg
  • 16.04.14
Ratgeber

Europawahl 2014: Was sind die Aufgaben des Europäischen Parlaments und der Abgeordneten?

Was macht das Europäische Parlament? Das Parlament hat in vielen wichtigen Alltagsthemen ein Mitspracherecht und betrifft somit jeden einzelnen EU-Bürger: Umwelt, Verbraucherschutz (z.B. Sicherheit von Spielsachen), Bildung, Kultur und Gesundheit (z.B. Medikamente) sind nur einige Themen, mit denen sich die Abgeordneten beschäftigen. Ein Großteil der neuen Gesetze kommt von der EU, außerdem entscheidet das Parlament über die Finanzen, also den Haushalt der EU und kontrolliert die EU-Komission....

  • Nürnberg
  • 16.04.14
Ratgeber
Quelle: Fotolia

Europawahl 2014: Wie wird in Deutschland gewählt?

Das deutsche Wahlsystem Die Grundlage der Europawahl in Deutschland ist das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung. Dieses regeln, dass jede Partei aus einem Land an der Wahl teilnehmen darf. Die Wahlen bestehen aus Listenvorschlägen, wobei die einzelnen Parteien selbst entscheiden, ob sie mit einer Landes- oder Bundesliste antreten wollen. Die Unterschiede der Europawahl zu deutschen Wahlen Im Gegensatz zu Bundestags- oder Kommunalwahlen in Deutschland hat bei der Europawahl jeder...

  • Nürnberg
  • 16.04.14
Ratgeber
Quelle: Fotolia

Europawahl 2014: Wer darf wählen?

Wer ist wahlberechtigt? In Deutschland sind im Sinne Art. 116 Abs. 1 GG alle Bundes- und EU-Bürger, die in Deutschland leben, wahlberechtigt. Jedoch muss das Mindestalter von 18 Jahren erreicht sein. Auch Bürger mit einer Staatsangehörigkeit aus einem anderen EU-Land dürfen wählen, solange sie älter als 18 Jahre sind und seit mindestens drei Monaten in Deutschland leben. Was ist mit deutschen Auswanderern? Diese dürfen ebenfalls wählen, sie müssen sich jedoch entscheiden: Soll die Stimme für...

  • Nürnberg
  • 16.04.14
Ratgeber
Quelle: Fotolia

Europawahl 2014: Welche Partei soll ich wählen?

Die Hilfe: Wahl-O-Mat Viele Bürger gehen nicht wählen, da sie mit Politik nicht viel anfangen können und sich in den Parteien nicht wiederfinden. Welche Partei setzt sich für meine Wünsche ein? Wo werden Worte in Taten umgesetzt? Hilfe bietet hierfür der Wahl-O-Mat: dieser besteht aus Fragen von Jungwählern und richtet sich auch an diese Zielgruppe. Nach Beantwortung der Fragen ermittelt der Wahl-O-Mat die Partei, deren Programm sich am meisten mit den eigenen Ansichten deckt. Der Wahl-O-Mat...

  • Nürnberg
  • 16.04.14
Ratgeber
Quelle: Fotolia

Kommunalwahlen in Bayern: Wie wähle ich richtig?

NÜRNBERG - Bei der Kommunalwahl am 16. März erhält jeder Wähler bis zu vier Stimmzettel. Damit Sie den Durchblick im Wahl-Dschungel behalten, hier schon vorab alles Wissenswerte zum Ablauf der Wahl: Wieviele Stimmzettel bekomme ich? Wenn Sie in einer kreisangehörigen Gemeinde (auch in Großen Kreisstädten) wohnen, erhalten Sie insgesamt vier Stimmzettel. Dabei ist je ein Stimmzettel für - die Wahl des ersten Bürgermeisters - die Wahl der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder - die Wahl des...

  • Nürnberg
  • 27.02.14
Ratgeber
Beispiel 1 - Stimmzettel zur Wahl des ersten Bürgermeisters | Foto: Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innerne, für Bau und Verkehr/ Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit
2 Bilder

Kommunalwahlen in Bayern: Wahl der Ersten BürgermeisterInnen und LandrätInnen

Für die Wahl der Ersten Bürgermeister und Bürgermeisterinnen bzw. die Wahl der Landräte und Landrätinnen gibt es prinzipiell verschiedene Varianten. Die zwei häufigsten stellen wir Ihnen hier vor: Beispiel 1 Diese Art Stimmzettel kommt in der Praxis am häufigsten vor. Auf dem Stimmzettel stehen mehrere Bewerberinnen und Bewerber für das Amt des Ersten Bürgermeisters. Es darf nur ein Name angekreuzt werden. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Ist...

  • Nürnberg
  • 27.02.14
Ratgeber
Beispiel 1 - Kreistagswahlen | Foto: Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innerne, für Bau und Verkehr/ Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit
2 Bilder

Kommunalwahlen in Bayern: Wahl der Gemeinderatsmitglieder und Kreisräte

Wie viele Stimmen habe ich? Die Anzahl der Stimmen, die pro Wähler bei der Wahl der Gemeinderatsmitglieder abgegeben werden darf, ist gestaffelt nach der jeweiligen Einwohnerzahl. Sie finden die Anzahl ganz oben auf Ihrem Stimmzettel. Gemeinderatswahlen Die Anzahl der Stimmen entspricht bei Gemeinderatswahlen in Gemeinden ab 3.000 Einwohnern der Zahl der zu vergebenden Gemeinderatssitze (zwischen 16 und 80, s. hierzu Grafik auf S. 15). In Gemeinden bis zu 3.000 Einwohnern sind je nach...

  • Nürnberg
  • 27.02.14
Ratgeber
Quelle: Fotolia

Kommunalwahlen in Bayern: Wann ist mein Stimmzettel ungültig?

Ihr Stimmzettel ist ungültig, wenn - Sie den Stimmzettel leer, also ohne eine Stimmabgabe einrichen - das Streichen von Namen allein genügt nicht! - die Gesamtstimmenzahl überschritten ist. - nicht klar erkennbar ist, für wen Sie gestimmt haben. - Sie den Stimmzettel mit zusätzlichen Bemerkungen versehen. Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innerne, für Bau und Verkehr (www.innenministerium.bayern.de), Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit...

  • Nürnberg
  • 27.02.14
Ratgeber
Quelle: Fotolia

Kommunalwahlen in Bayern: Wer darf wählen?

Wählen darf jeder, der - deutscher Staatsangehöriger im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Union ist, - das 18. Lebensjahr vollendet hat, - seit mindestens zwei Monaten im jeweiligen Landkreis bzw. der jeweiligen Gemeinde seinen Lebensschwerpunkt hat - nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Eintragung in das Wählerverzeichnis Um Ihr Stimmrecht ausüben zu können, müssen Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sein....

  • Nürnberg
  • 25.02.14
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.