Fallen Abstandsregeln für neue Windkraftanlagen?
Grüne fordern von der bayerischen Staatsregierung schnelles Handeln
MÜNCHEN (dpa/lby) - Die Grünen in Bayern fordern noch vor dem Inkrafttreten des neuen Windausbaugesetzes des Bundes maximales Tempo von der Staatsregierung bei der Suche nach geeigneten Flächen. Dabei soll auch die sogenannte 10H-Abstandsregel fallen.
Als erstes müsse «sofort» in den bestehenden Vorbehalts- und Vorranggebieten für Windkraft die 10H-Abstandsregel aufgehoben werden, «wie es Staatsregierung bereits selbst plante», sagte Martin Stümpfig, energiepolitischer Sprecher der Landtagsfraktion, der Deutschen Presse-Agentur in München. «Der zweite zentrale Schritt ist, dass Bayern seinen Planungsverbänden sofort ein Signal sendet zur Suche nach geeigneten Flächen.»
Das Bundeskabinett hatte Mitte Juni das «Wind-an-Land-Gesetz» beschlossen. Ziel ist es, dass bis 2032 in Deutschland zwei Prozent der Landesflächen für den Windkraftausbau ausgewiesen sind und zügig mit neuen Windkraftanlagen bebaut werden. Bayern muss bis 2026 zunächst 1,1 Prozent der Landesfläche für Windkraft ausweisen - bis 2032 dann 1,8 Prozent seiner Fläche. Viele andere Bundesländer haben sogar 2,2 Prozent als Vorgabe bis 2032.
«Die erste Stufe der Ausweisung soll die Staatsregierung gleichmäßig auf die 18 regionalen Planungsverbände verteilen, um ohne Zeitverzug das Planungsverfahren zu beginnen», betonte Stümpfig. Für die zweite Stufe solle dann auf Grundlage einer detaillierten Studie die Zielsetzung auf die 18 Planungsregionen heruntergebrochen werden. «Die Studie soll Mitte 2023 vorliegen», sagte er.
Das Bundesgesetz soll noch vor der Sommerpause im Bundestag beschlossen werden, der Bundesrat ist nicht zustimmungspflichtig. «Mich freut es sehr, dass jetzt endlich Schwung in den Windkraftausbau in Bayern kommt», sagte Stümpfig. Bayerns 10H-Windkraftverhinderungsgesetz werde in zwei Wochen mit dem Beschluss des Bundestags endlich Geschichte sein. Allerdings müsse die Staatsregierung nicht warten, bis es in Kraft trete.
Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2023 müsse nicht abgewartet werden. «Bei diesem Prozess ist keine Zeit zu verlieren. Jetzt sofort sind die Vorbereitungen zu treffen», sagte Stümpfig. Die Staatsregierung müsse ihre Hausaufgaben schnell erledigen: Dazu zähle die Streichung bürokratischer und praxisferner Vorgaben aus dem Windkrafterlass; zudem müsse das Personal in den Planungsverbänden aufgestockt und für jeden Landkreis in Bayern ein sogenannter Windkraftkümmerer eingestellt werden.
In Bayern gilt seit Jahren die umstrittene 10H-Mindestabstandsregel, die den zehnfachen Abstand der Windradhöhe zur nächsten Siedlung vorschreibt. CSU und Freie Wähler hatten sich kürzlich dazu durchgerungen, diese Regeln durch Ausnahmen zu lockern.
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