Die Allgemeinverfügung gilt bis 19. April 2020
Aufnahmestopp in stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
FRANKEN (pm/nf) - Im Kampf gegen die Corona-Pandemie gibt es in Bayern jetzt auch einen Aufnahmestopp für stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Darauf haben Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml und Sozialministerin Carolina Trautner hingewiesen. Die entsprechende Allgemeinverfügung gilt zunächst bis einschließlich 19. April 2020. Eine Ausnahme gilt für Einrichtungen, in denen gewährleistet ist, dass neue Bewohnerinnen und Bewohner für einen Zeitraum von 14 Tagen in...