Kommunalwahlen in Bayern: Wann ist mein Stimmzettel ungültig?
Ihr Stimmzettel ist ungültig, wenn - Sie den Stimmzettel leer, also ohne eine Stimmabgabe einrichen - das Streichen von Namen allein genügt nicht! - die Gesamtstimmenzahl überschritten ist. - nicht klar erkennbar ist, für wen Sie gestimmt haben. - Sie den Stimmzettel mit zusätzlichen Bemerkungen versehen. Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innerne, für Bau und Verkehr (www.innenministerium.bayern.de), Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit...