Mörder fast 30 Jahre nach der Tat verurteilt
12 Jahre Haft für 69-Jährigen
HAMBURG (Carola Große-Wilde/dpa/vs) - Mord verjährt in Deutschland nicht. Das gilt auch dann, wenn die Tat vor Jahrzehnten verübt worden ist: Im Prozess um den Mord an zwei Frauen in den 90ern ist der 69-jährige Angeklagte zu zwölf Jahren Gesamtfreiheitsstrafe und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. "Mord verjährt nie", sagte die Vorsitzende Richterin Jessica Koerner am Dienstag vor dem Hamburger Landgericht. Es komme selten vor, dass Taten nach so langer Zeit aufgeklärt...