Befristete Notfallzulassung erlaubt Landwirten die Feldmausbekämpfung mit verbotenem Wirkstoff
LBV warnt vor Gefahren für Greifvögel, Eulen und verschiedene bedrohte Arten wie dem Feldhamster TIERSCHUTZ (pm/nf) - Aufgrund der regional hohen Feldmausdichten und der dadurch befürchteten Ernteausfälle hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine befristete Notfallzulassung für die Ausbringung von Ratron Feldmausködern im Streuverfahren erteilt, die nun auch in Bayern umgesetzt werden soll. Die Köder enthalten den Wirkstoff Chlorphacinon, der die...